Gefragt sind tragfähige Konzepte
An ihn waren von Beginn an hohe Erwartungen gerichtet: der Innovationsfonds. Insgesamt 1,2 Milliarden Euro stehen dem Ausschuss, angedockt an den G-BA, zur Verfügung, damit er von 2016 bis 2019 neue Versorgungsformen und -forschungsprojekte fördern kann. Gebildet wird das Gremium aus drei Vertretern des GKV-Spitzenverbands, jeweils einem Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA sowie zwei Vertretern aus dem Bundesgesundheitsministerium und einem Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Projekte müssen evaluiert werden können
In seinem Eingangsstatement machte Hecken deutlich, dass das Interesse am Fonds überaus groß ist. Bereits in der ersten Förderperiode hätten Projekte im Umfang von über einer Milliarde gefördert werden können. Er sprach von einer vierfachen Überzeichnung. Doch der Innovationsausschuss legt an die Auswahl der Projekte hohe Maßstäbe an: Nur tragfähige Konzepte, deren Ergebnisse evaluiert werden können, haben eine Chance auf Förderung. Denn am Ende steht die Frage, ob die gewonnenen Ergebnisse dazu dienen können, die Innovationen in die allgemeine Gesundheitsversorgung zu überführen. Darauf wies auch Gesundheitsminister Jens Spahn in seiner Rede hin. Die Projekte müssten sich an der Frage messen lassen, ob sich dadurch die Versorgung der Patienten verbessert habe.
Nach zwei Jahren Laufzeit wird diese Frage noch nicht abschließend zu beantworten sein. Jedoch befinden sich einige Projekte bereits auf der „Zielgeraden“ und es können erste Ergebnisse bereits zu Beginn 2019 erwartet werden.
Aus zahnmedizinischer Sicht kann sich die Bilanz des Innovationsfonds bereits sehen lassen, stellte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, in der Podiumsdiskussion fest. Es sei gelungen, aus vielen versorgungspolitisch relevanten Bereichen Anträge in die Förderung zu bekommen. So werden Projekte gefördert zur:
Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen,
unterstützenden Intensivprophylaxe für Kinder unter Narkose,
zahnärztlichen datengestützten Qualitätssicherung und
Förderung der Mundgesundheitskompetenz und Mundgesundheit von Menschen mit Migrationshintergrund.
Wissenschaft soll Innovationsfonds nutzen
Auch bezüglich der Arbeitsweise des Ausschusses zog Eßer ein positives Fazit: „Es ist sehr erfreulich zu sehen, dass der Ausschuss alle seine Entscheidungen bislang einvernehmlich getroffen hat. Dies ist in der Selbstverwaltung nicht selbstverständlich.“ Er wies darauf hin, dass der Erfolg des Projekts bereits in der Politik angekommen sei. Denn der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, den Innovationsfonds über das Jahr 2019 hinaus mit 200 Millionen Euro pro Jahr auszustatten. Dies, so Eßer, sei ein sehr erfreuliches Signal. In diesem Zusammenhang betonte er erneut, wie wichtig es gerade für den Bereich der zahnmedizinischen Forschung sei, sich mit qualitativ hochwertigen Anträgen um Förderung zu bewerben: „Nach zwei Jahren zeigt sich, dass Projekte aus dem Sektor der Zahnmedizin sehr gute Chancen haben, gefördert zu werden. Die Wissenschaft sollte daher diese Möglichkeit weiter nutzen, um innovative Versorgungskonzepte auszuprobieren und die bestehende Versorgung zu beforschen.“
Christian Nobmann
Rechtsanwalt
Leiter der Abteilung Koordination G-BA bei der KZBV
Hintergründe zum Innovationsfonds und Informationen für Anträge auf Förderung erhält man auf der Seite des Innovationsfonds unter: