Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung

Ärzte arbeiten durchschnittlich 51,5 Stunden

Insgesamt 51,5 Stunden arbeiten Ärzte durchschnittlich pro Woche. Davon entfallen 14 Stunden auf Arbeiten, die keine direkte Versorgung des Patienten darstellen. Das ergab eine Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI).

Das ZI untersuchte, in welchem Zeitumfang niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten für die medizinische Versorgung im Jahr 2015 zur Verfügung standen. Die Daten stammen aus etwa 3.800 Einzelpraxen und 1.000 Gemeinschaftspraxen aus dem ZI-Praxis-Panel. Unterschieden wird in der Erhebung nach der Öffnungszeit, der Betriebszeit (Öffnungszeit plus Arbeiten nach der Öffnungszeit) und Leistungszeit (Betriebszeit plus Arbeiten außerhalb der Praxis).

Landärzte arbeiten mehr als ihre Kollegen in der Stadt

Demzufolge betrugen die wöchentlichen Öffnungszeiten in Einzelpraxen durchschnittlich 33,5 Stunden, die Betriebszeiten lagen bei 38,8 Stunden. Da die Versorgung nicht alleine innerhalb der Praxen erbracht wird, fielen zusätzliche 5 Wochenstunden an Leistungszeit außerhalb der Praxisräume an, zum Beispiel durch Hausbesuche.

Arbeitszeiten der Zahnärzte

Laut dem Jahrbuch 2017 der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung kamen Zahnärzte im Jahr 2015 auf eine Gesamtarbeitszeit von 46,6 Stunden. Davon waren 34,5 Stunden (74 Prozent) reine Behandlungszeit, der Zeitaufwand für die Praxisverwaltung betrug 7,8 Stunden (16,7 Prozent). 4,3 Stunden pro Woche (9,2 Prozent) beschäftigen sich die Zahnärzte mit sonstigen berufsbezogenen Tätigkeiten - wie etwa der Arbeit im Zahnarztlabor, Fortbildungen oder der Berufspolitik.

Die Differenzierung nach Region lässt erkennen: Inhaber von Stadtpraxen haben mit durchschnittlich 50,6 Wochenstunden eine etwas geringere Arbeitszeit als die niedergelassenen Ärzte auf dem Land (51,8 Wochenstunden) oder im Umland (52,2 Wochenstunden).

Die medizinischen Fachbereiche werden in der Studie wie folgt definiert: Im Bereich I sind Augenheilkundler, Dermatologen, Gynäkologen oder HNO-Ärzte einsortiert; Orthopäden, Radiologen, Chirurgen und Urologen werden zum fachärztlichen Bereich II gezählt. Dem internistischen Bereich werden alle Ärzte der Inneren Medizin „ohne beziehungsweise mit Schwerpunkten zugrechnet“.

Vergleicht man die unterschiedlichen Facharztbereiche miteinander, zeigt die Erhebung, dass im internistischen Bereich die meisten Arbeitsstunden (58,1) anfallen.

Die Unterscheidung nach Fachbereichen ergab auch, dass Praxen des fachärztlichen Bereichs II, des internistischen Bereichs und des neurologisch-psychiatrischen Bereichs die über dem Gesamtdurchschnitt liegende wöchentliche Öffnungs- und Betriebszeiten aufweisen. Der Erhebung zufolge weisen die Hausärzte mit durchschnittlich 31,8 Stunden pro Woche relativ niedrige Öffnungszeiten auf. Zugleich entfallen auf sie aber durchschnittlich 6,9 Stunden pro Woche an Leistungszeiten außerhalb der Praxisräume.

44,9 Stunden entfallen auf ärztliche Tätigkeiten

Die Erhebung analysierte außerdem, welche Aufgaben in der Zeit zu leisten waren. So entfielen von den 51,5 Stunden ganze 44,9 Stunden (87 Prozent) auf ärztliche Tätigkeiten, immerhin noch 36,3 Stunden (81 Prozent) auf den direkten Kontakt mit Patienten. Insgesamt etwa 14 Stunden pro Woche betrug der durchschnittliche Umfang von Arbeiten, die nicht im Kontakt mit den Patienten erfolgen wie etwa Falldokumentationen, Praxismanagement und Fortbildungen.

Bei einer Niederlassungszeit bis zu fünf Jahren liegen die Öffnungs-, Betriebs-, und Leistungszeiten außerhalb der Praxisräume noch unter dem Gesamtdurchschnitt. Alle drei Zeiten steigen mit zunehmender Dauer der Inhaberschaft an. Erst bei Praxen mit einer Inhaberschaftsdauer von 20 und mehr Jahren lässt sich wieder ein Abfallen der durchschnittlichen Öffnungs- und Betriebszeiten beobachten.

Mit durchschnittlich 5,8 Stunden pro Woche weisen die Praxen mit einer Inhaberschaftsdauer von 20 und mehr Jahren im Vergleich mit den anderen Praxisaltersklassen zugleich den höchsten Wert bei den Leistungszeiten außerhalb der Praxis auf.

Höhere Öffnungszeiten in Gemeinschafspraxen

Die an der Erhebung teilnehmenden Gemeinschaftspraxen wiesen im Schnitt je Praxis höhere Öffnungs- und Betriebszeiten sowie Leistungszeiten außerhalb der Praxisräume aus als Einzelpraxen. Auch sind die durchschnittlichen Öffnungs- und Betriebszeiten der Gemeinschaftspraxen über alle Regionstypen hinweg hoch. Praxen im Umland von Städten beziehungsweise im ländlichen Raum weisen zudem im Vergleich zu städtischen Praxen erhöhte Leistungszeiten außerhalb der Praxisräume auf.

Fazit der Autoren

„Soll die Mindestsprechstundenzeit gemäß ihrer bisherigen Definition von 20 Wochenstunden auf 25 Wochenstunden erweitert werden, ist zu erwarten, dass hiervon mehr als nur die 8,1 Prozent der Praxen betroffen sein werden, deren Betriebszeiten unter 25 Wochenstunden liegen. Denn nicht alle ärztlichen Tätigkeiten mit Patientenkontakt lassen sich während einer Sprechstunde ausüben, so zum Beispiel aufwendige Untersuchungen oder Operationen. Zudem umfassen Betriebszeiten auch Zeiten, in denen zwar ein Arzt in der Praxis anwesend ist, sich aber nicht im Kontakt mit den Patienten befindet, weil zum Beispiel dokumentiert oder befundet werden muss. Dies spiegelt sich in den hohen durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten der Inhaber wider, welche die durchschnittlichen Öffnungs- und Betriebszeiten der Praxen deutlich übersteigen.“

 Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI)

sg/pm

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