Carl Joseph Ringelmann – Erster Unidozent im Fach Zahnheilkunde
Ringelmann wurde am 10. April 1776 als erstes von sieben Kindern des Schneiders Friedrich Ringelmann in Würzburg geboren. Dort besuchte er das Gymnasium, das er jedoch vorzeitig verließ. Ringelmann konnte sich dennoch 1792 an der Würzburger Universität für das Fach Chirurgie immatrikulieren, das damals (im Unterschied zur Medizin) noch nicht zu den akademischen Fächern gehörte [Groß, 1999a]. In den Jahren 1795 bis 1798 diente er als Feldwundarzt in der kaiserlich-königlichen österreichischen Armee; die Abschlussprüfungen legte er 1799 nach seiner Rückkehr nach Würzburg ab [Schwarz, 1994].
Bereits 1799 stellte Ringelmann beim Magistrat den Antrag, sich als zweiter Zahnarzt neben Philipp Frank in Würzburg niederlassen zu dürfen; tatsächlich spezialisierten sich zu dieser Zeit viele Wundärzte auf die Zahnbehandlung [Groß, 1999b]. Ringelmann, der seinen Antrag mit Zeugnissen Würzburger Professoren versah, hatte Erfolg [Holzhauer, 1962; Schwarz, 1994; Schröck-Schmidt, 1996].
Schon bald ersuchte er um die Erlaubnis, über die Zahnbehandlung hinaus die gesamte wundärztliche Praxis ausüben zu dürfen. Auch dieser Antrag war erfolgreich – allerdings musste sich Ringelmann zuvor auf Anordnung des Fürstbischofs einer Prüfung vor Professoren der Universität unterziehen. Letztere attestierten ihm sehr gute Kenntnisse in der Chirurgie, so dass es ihm seit April 1801 erlaubt war, die chirurgische Praxis außerhalb des Zunftverbands auszuüben; nicht gestattet wurde ihm, Gesellen anzustellen [Schwarz, 1994; Schröck-Schmidt, 1996].
Befeuert durch seine erfolgreichen Anträge, bewarb sich Ringelmann um die Position eines öffentlichen Lehrers an der Universität Würzburg. Er bot an, alle inländischen Kandidaten der Chirurgie unentgeltlich in Zahnheilkunde zu unterrichten. Als Motiv nannte er sein Bestreben, die Patienten vor „unwürdigen“ und „gewinnsüchtigen“ Scharlatanen zu bewahren. Tatsächlich existierte zu jenem Zeitpunkt noch keine verbindliche Ausbildung zum Zahnbehandler.
Ringelmann, der 1802 geheiratet hatte, schien erneut die richtigen Argumente gefunden zu haben – jedenfalls wurde er im Februar 1803 als Dozent an der Universität beschäftigt. Damit verbunden war die Erlaubnis, als „aggregiertes“ Mitglied der Medizinischen Fakultät Vorlesungen zu halten – ungefähr dem heutigen Lehrbeauftragten entsprechend. Da er kein ordentliches Fakultätsmitglied war, wurden seine Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis durch einen Strich getrennt aufgeführt [Schwarz, 1994; Schröck-Schmidt, 1996].
Das Beispiel Ringelmanns zeigt, wir schwer es für Vertreter eines nichtakademischen Faches damals war, bei den ordentlichen Professoren Akzeptanz zu finden. Deshalb erscheint es lohnend, die weiteren Schritte Ringelmanns auf dem Weg zu universitärer Anerkennung nachzuzeichnen:
Ringelmann ließ sich durch seine inferiore Positionierung im Vorlesungsverzeichnis weder einschüchtern noch einschränken. Rasch bot er Vorlesungen an, die eindeutig in die Pädiatrie hineinreichten: Er widmete sich dem „schweren Zahnen“ der Kinder – zum Ärger der Fakultät, die in der Themenwahl eine Grenzüberschreitung erblickte [Schröck-Schmidt, 1996]. Gleiches sah man in Ringelmanns Strategie, im Januar 1804 im „Intelligenzblatt für den Unter-Mainkreis“ seinen Unterricht als „öffentlicher Lehrer“ der Universität zu annoncieren, womit er den Eindruck erweckte, ein ordentlicher Professor zu sein [Schwarz, 1994]. Während die Fakultät protestierte, beschwerte sich Ringelmann seinerseits gegen die Praxis, seine Vorlesungen unter einem Strich und nicht im vollem Wortlaut anzuführen. Es folgten harsche Schriftwechsel zwischen Fakultät, Senat und den kurfürstlichen Stellen, die mit einem Kompromiss endeten: Solange Ringelmann keinen akademischen Grad erlangt habe, sei er nicht der Gruppe der öffentlichen Lehrer zuzuordnen. Dementsprechend hätten seine Vorlesungen tatsächlich im Verzeichnis am Ende zu erscheinen – allerdings ohne Trennstrich und in vollem Wortlaut [Schwarz, 1994; Schröck-Schmidt, 1996].
Ringelmann nahm diesen Teilerfolg zum Anlass für zahlreiche weitere Beschwerdebriefe und Petitionen. Um seine Kritikern Paroli zu bieten, hatte er zwischenzeitlich beschlossen, in Heidelberg zu promovieren. Bereits im März 1804 wurde ihm nach Vorlage einer Dissertation („De ossium morbis eorumque, in specie dentium carie“) der Dr. chirurgiae zuerkannt [Ringelmann, 1804]. Unter Verweis auf die Doktorwürde bewarb er sich im April 1804 offiziell um eine Professur an der Universität Würzburg. Diese entgegnete in einem Bericht an den Senat, dass Ringelmann erst in der gesamten Medizin promovieren und eine Habilitation anschließen müsse, um die formalen Voraussetzungen für eine Professur zu erfüllen. Doch Ringelmann gab sich nicht geschlagen und wurde nach weiteren Schriftwechseln im Juni 1804 immerhin zum Privatdozenten für das Fach Zahnheilkunde ernannt.
Dann kam Ringelmann ein Regierungswechsel zu Hilfe: Großherzog Ferdinand III. von Würzburg ernannte ihn 1806 zu seinem Leibzahnarzt. Durch das neue Amt und den Tod des Würzburger Chirurgen Carl Caspar von Siebold ermutigt, bewarb sich Ringelmann 1807 bei der Universität um die Position eines außerordentlichen Professors für Chirurgie. Das Gesuch wurde erwartungsgemäß abgelehnt, doch Ringelmann kam seinem Ziel ein weiteres Stück näher: Er wurde 1809 zum Titularprofessor ernannt [Schwarz, 1994; Schröck-Schmidt, 1996].
Der nächste Rückschritt folgte auf dem Fuß: Infolge eines weiteren Regierungswechsels (1814) büßte Ringelmann seine Position als Leibzahnarzt ein. So bewarb er sich im August 1815 bei den zuständigen Behörden erneut um ein Extraordinariat in Chirurgie unter Verweis auf den (zutreffenden) Umstand, dass das Gebiet der Zahnheilkunde von der Chirurgie bis dato stiefmütterlich behandelt werde. Erneut wurde Ringelmanns Gesuch zurückgewiesen, doch dieser stellte in den Jahren 1822 und 1825 neuerliche Anträge. Nun fuhr die Fakultät schwerere Geschütze auf: Man kritisierte Ringelmanns publikatorisches Oeuvre – mit Ausnahme der Dissertation, bei der man aber unterstellte, dass sie eigentlich von dem verstorbenen Würzburger Stadtphysikus und Medizinalrat Professor Horsch verfasst worden sei. Ohnehin seien die Zahnkrankheiten nicht der höheren, sondern lediglich der niederen Chirurgie zuzuordnen; insofern würden sie an der Universität nicht vernachlässigt, sondern seien naturgemäß den Badern und Barbieren überlassen. Allein praktische Fähigkeiten billigte man Ringelmann zu: Letztere waren allerdings auch kaum wegzudiskutieren [Schwarz, 1994; Schröck-Schmidt, 1996].
Erneut wendete sich das Blatt: Im Dezember 1825 wurde Ringelmann auf Anordnung König Ludwigs I. zum Leibzahnarzt ernannt. Durch ein königliches Reskript wurde seine Lehrerlaubnis als „Professor ohne Gehalt“ für das Fach Zahnheilkunde erneuert [Schwarz, 1994; Schröck-Schmidt, 1996]. Ringelmann hatte erkennbar an Rückhalt gewonnen. So konnte er nun erwirken, dass der Nachdruck der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Über Mund- und Zahnübel“ für einen Zeitraum von zehn Jahren verboten beziehungsweise zur Anzeige gebrachte Nachdrucke aus dem Verkehr gezogen wurden [Regierungsblatt, 1828].
Ringelmann erfreute sich zeitlebens eines breiten Zuspruchs als praktischer Zahnbehandler. Er lebte in Würzburg in einem ehemaligen Pilgerpflegehaus im Pleichacher Viertel. Hier verstarb er im Alter von 78 Jahren am 5. Juli 1854 als hochgeschätzter Bürger an „marasmus senilis“ (Altersschwäche) [Schwarz, 1994; Schröck-Schmidt, 1996].
Ein Leben für die Lehre
Wie aber ist das Werk Carl Joseph Ringelmanns einzuschätzen? Hier gilt es zwischen dem Dozenten und dem Autor Ringelmann zu differenzieren:
Die wissenschaftlichen Schriften waren letztlich von begrenzter Bedeutung – insofern war die Kritik der Fakultät nachvollziehbar. Obwohl Ringelmann eine Reihe von Fachschriften veröffentlichte [u. a. Ringelmann 1800, 1801, 1804, 1805, 1823, 1824], fehlte den Arbeiten das innovative Potenzial eines Philipp Pfaff (1713–1766) oder späterer Fachvertreter wie Moritz Heider (1816–1866) oder Willoughby D. Miller (1853–1907). Seine Arbeiten boten in vielen Bereichen lediglich Bewährtes auf dem Stand seiner Zeit [Holzhauer, 1962}.
Herauszustreichen ist allerdings, dass Ringelmann in seinen Hauptwerken [Ringelmann, 1823 und 1824] den Wert gesunder Zähne und damit die Bedeutung der Prophylaxe in den Blick rückte. Modern wirkt auch Ringelmanns Plädoyer für eine naturnahe, kauzwingende Nahrung [Holzhauer, 1962]. So empfahl er, nach jeder Mahlzeit ein Stück Brotrinde langsam zu zerkauen, um Speichel zu produzieren, der seinerseits der Verdauung förderlich sei. Ausgebackene, mäßig gewürzte Backwaren seien gesalzenen, essigsauren und würzigen Speisen vorzuziehen. Auch empfahl Ringelmann eine regelmäßige Zahnpflege von Kindesbeinen an. Schließlich beschrieb Ringelmann zutreffend die vielfältigen Funktionen zweckmäßiger Gebissprothesen. Diese hätten die Eigenschaft, den Patienten zu verjüngen, indem die Gesichtszüge „in ihrem natürlichen Zustand“ erhalten blieben, den Speichel zurückzuhalten sowie die Stimmbildung, die Artikulation und das Kauen zu erleichtern [Ringelmann, 1824; Holzhauer, 1962].
Insgesamt ist dem Dozenten jedoch deutlich mehr Bedeutung zuzuschreiben als dem wissenschaftlichen Autor. Ringelmann muss retrospektiv betrachtet als Wegbereiter einer universitären Zahnheilkunde und als frühes Rollenmodell eines zahnärztlichen Hochschullehrers gelten. Mehr als 100 Jahre (!) vor der Einführung des Abiturs als Voraussetzung für das Studium der Zahnmedizin (1909) lehrte er dieses Fachgebiet bereits an einer deutschen Universität und rückte es somit ins Blickfeld der akademischen Medizin [Groß, 1994].
Univ.-Prof. Dr. mult. Dominik Groß
Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Medizinische Fakultät
RWTH Aachen University, MTI II
Wendlingweg 2, 52074 Aachen
dgross@ukaachen.de
Literatur
1. Groß (1994): Dominik Groß, Die schwierige Professionalisierung der deutschen Zahnärzteschaft (1867-1919) (= Europäische Hochschulschriften, Reihe 3: Geschichte und ihre Hilfswissenschaften, Bd. 609), (Zugleich Diss. phil.) Frankfurt a. M. 1994.
2. Groß (1999a): Dominik Groß, Die Aufhebung des Wundarztberufs – Ursachen, Begleitumstände und Auswirkungen am Beispiel des Königreichs Württemberg (1806-1918) (= Sudhoffs Archiv, Beiheft 41), Stuttgart 1999.
3. Groß (1999b): Dominik Groß, Die Handwerkschirurgen als Gründer des Zahnarztberufs: Legendenbildung oder historische Realität?, Würzburger medizinhistorische Mitteilungen 18 (1999), S. 359-374.
4. Groß (2016): Dominik Groß, Die Entwicklung des Zahnarztberufs (11). Die Herausbildung der Spezialdisziplinen, Zahnärztliche Mitteilungen 106/11 (2016), S. 82-94.
5. Groß (2017a): Dominik Groß, Wegbereiter der Zahnheilkunde – Teil 6. Willougby Dayton Miller – Erklärer der Karies, Zahnärztliche Mitteilungen 107/18 (2017), S. 108-110.
6. Groß (2017b): Dominik Groß, Wegbereiter der Zahnheilkunde – Teil 8. Moriz Heider – österreichischer Allrounder, Zahnärztliche Mitteilungen 107/22 (2017), S. 102-104.
7. Holzhauer (1962): Wilhelm Holzhauer, Wegbereiter deutscher Zahnheilkunde, Bedeutende deutsche Zahnärzte des 19. Jahrhunderts, Köln 1962.
8. Pagel (1896): Julius Leopold Pagel, „Wetz, Robert von“, in: Allgemeine Deutsche Biographie 41 (1896), S. 702f.
9. Regierungsblatt (1828): Regierungsblatt für das Königreich Bayern, Nr. 14 (1828), S. 169–170.
10. Ringelmann (1800): Carl Joseph Ringelmann, Abhandlung vom rheumatischen Zahnwehe, Würzburg 1800.
11. Ringelmann (1801): Carl Joseph Ringelmann, Ueber die Entzündung, Würzburg 1801.
12. Ringelmann (1804): Carl Joseph Ringelmann, De ossium morbis eorumque, in specie dentium carie, Würzburg 1804.
13. Ringelmann (1805): Carl Joseph Ringelmann, De necrosi ossium, Rudolstadt 1805.
14. Ringelmann (1823): Carl Joseph Ringelmann, Abhandlung über Diät, Pflege des Mundes und die Erhaltung gesunder und reiner Zähne, und über diätetisches Verhalten während der Entwicklungsperiode, Nürnberg 1823.
15. Ringelmann (1824): Carl Joseph Ringelmann, Der Organismus des Mundes, besonders der Zähne, deren Krankheiten und Ersetzungen für Jedermann, insbesondere für Eltern, Erzieher und Lehrer, Nürnberg 1824.
16. Schröck-Schmidt (1996): Peter Schröck-Schmidt, Leuchtende Sterne der Medizin. Zur verdrängten Geschichte jüdischer Zahnoperateure, Zahnärzte und Professoren, Leipzig 1996.
17. Schwarz (1994): Volker Schwarz, Carl Josef Ringelmann: Leben und Wirken (= Würzburger medizinhistorische Forschungen, 55), (zugleich Diss. med.) Würzburg 1994.