Leitartikel

Unser Ziel: eine vollständige Kostendeckung

Karl-Georg Pochhammer

In die Diskussionen um die Anbindung der Arzt- und Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur kommt keine emotionale Ruhe. Vor Kurzem erst tauchte ein neuer Aufreger auf: Mit einer Postkarten-Aktion forderten Zahnärzte aus Bayern öffentlichkeitswirksam von der Politik, die Einführung der TI auszusetzen und zu überprüfen. Die KZBV hält von solcher Fundamentalkritik nicht viel. Eine Aussetzung ist nicht zielführend und würde den Ausbau der TI insgesamt behindern.

Dann kam der zweite Aufreger: Der AOK-Bundesverband erklärte die elektronische Gesundheitskarte für gescheitert, die Technologie sei veraltet, notwendig sei ein kompletter Neustart der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Dem trat der vdek entgegen mit der Meinung, von „scheitern“ könne keine Rede sein. Von einer klaren Linie ist man da weit entfernt. Den dritten Aufreger, den nämlich, dass es vor Kurzem eine Störung bei der TI gegeben hat, setze ich mal nur in Klammern: Das hatte keinen Einfluss auf den Praxisbetrieb. 

Seien wir doch ehrlich: Die Anbindung an die TI wird kommen. Sie bietet für das Gesundheitswesen insgesamt einen Mehrwert – auch wenn der Nutzen für den Zahnarzt, zumindest was das Versichertenstammdatenmanagement betrifft, vorerst gegen null geht und nur Verwaltungsarbeit verursacht. Doch in einer vernetzten Welt, in der digitale Kommunikationstools nicht mehr wegzudenken sind, wäre alles andere rückwärtsgewandt. Ich bleibe bei meiner Aussage, die ich in meinem Leitartikel vom März (zm 5 vom 1.3.2018) an dieser Stelle formuliert habe: Es handelt sich um die Vision der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen, und die nimmt jetzt Gestalt an. Mit vielen Chancen auch für den zahnärztlichen Praxisalltag.

Trotzdem haben wir gute Gründe, das Thema kritisch zu sehen. Und die sind bekannt: Der Wettbewerb der Anbieter für die Komponenten funktioniert nicht. Den Kollegen drohen Sanktionen, falls die TI-Anbindung nicht rechtzeitig bis zum 31.12.2018 erfolgt ist. 

Die aktuellen Entwicklungen: Mit T-Systems hat die KZBV nach der Bundesdruckerei einen zweiten Anbieter für die Ausgabe von elektronischen Praxisausweisen (SMC-B) an Zahnarztpraxen zugelassen. Das bringt – so ist zu hoffen – mehr Wettbewerb in der Preisgestaltung für die Praxisausstattung. Auch der Anschluss der bundesweit rund 45.000 Zahnarztpraxen macht grundsätzlich Fortschritte. Dennoch: Für den Konnektor gibt es nach wie vor nur einen einzigen Hersteller. Die Markteinführung eines zweiten ist jetzt in Sicht. Dass aber bis Ende Dezember alle Praxen mit einer ausreichenden Zahl von Konnektoren ans Netz gehen, ist ausgeschlossen. Wir fordern von der Politik, die Fristen mindestens bis zum 1. Juli 2019, idealerweise aber bis zum 31. Dezember 2019 auszudehnen. Und setzen uns vehement beim Bundesgesundheitsministerium für eine Fristverlängerung ein. 

Auch die Finanzierungspauschalen für die Ausstattung müssen neu festgelegt werden, denn seit Beginn des 2. Quartals besteht eine Unterdeckung. Es geht aber nicht, dass die Kollegen für den Anschluss an die TI selbst aufkommen müssen, denn dazu sind die Pauschalen für Erstattung und Betrieb ja vorgesehen. Der fehlende Wettbewerb bei den Konnektor-Anbietern hat nun zu einer Preislage geführt, die Nachverhandlungen über die Pauschalen erforderlich macht. Hier sind wir aktiv geworden und haben entsprechende Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband aufgenommen. Die Anpassung der Pauschalen an die Marktsituation gehört zum festen Bestandteil der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband. Unser Ziel ist eine vollständige Kostendeckung. 

Auch die KBV fordert wegen der Lieferschwierigkeiten der Industrie eine Fristverlängerung für die Anbindung der Arztpraxen, um das Sanktionsrisiko zu entschärfen. Über die Pauschalen ist sie mit dem GKV-Spitzenverband in Verhandlungen. Parallel hat die KBV jetzt das Schiedsamt angerufen, was auch unsere Verhandlungen leider verzögert.

Was folgt aus all dem? Wir brauchen sinnvolle Rahmenbedingungen und Vorgaben aus der Politik – ohne Zwang und Sanktionen. Nur dann wird die Anbindung an die TI reibungslos gelingen. Dafür setzen wir uns im Sinne der Kollegenschaft ein.

Dr. Karl-Georg Pochhammer

Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV

135808-flexible-1900

Dr. Karl-Georg Pochhammer

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Universitäts str. 735
0931 Köln

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