Sachlich diskutieren – nutzerorientiert denken
Vor Kurzem hat sich der Bayerische Ärztetag vehement dagegen ausgesprochen, dass Krankenkassen Gesundheits-Apps verordnen können – das dürfe keinesfalls ohne ärztlichen Sachverstand erfolgen. Solche Beschlüsse sind wichtig: Sie unterstreichen, dass es noch viele offene Fragen gibt, bis Patienten künftig Apps auf Rezept beziehen können. Das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG), das gerade das parlamentarische Verfahren durchläuft, wird hier hoffentlich Klärung bringen. Und noch ein Problem sorgt für Zündstoff: Daten-sicherheit. Gerade erst wurde zum Beispiel bekannt, dass die viel genutzte Gesundheits-App Ada wegen massiver Datenschutzmängel in die Kritik geraten ist.
Digitalisierung im Gesundheitswesen – das Thema emotionalisiert und polarisiert. Was für die einen als „großer Hype“ gilt, betrachten andere als „großen Gefahr“. Aber gehen wir doch einmal ganz nüchtern an die Sache heran. Digitalisierung hat uns Zahnärzten bereits viele Erleich-terungen im Praxisalltag gebracht – man denke nur an CAD/CAM oder 3-D-Druck.
Andererseits lesen wir immer wieder über Probleme, dass Millionen Patienten Opfer eines riesigen Datenlecks geworden sind.
Wir sollten zunächst einmal klar benennen, worüber wir bei der Digitalisierung eigentlich reden: Über digitale Anwendung in der eigenen Praxis? Über Künstliche Intelligenz oder über Fitness-Tracker? Über digitale Gesundheitsanwendungen, die demnächst auf Rezept verordnet werden und in die Versorgung kommen sollen? Oder meinen wir die gesamte Telematik-infrastruktur (TI) und die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) als das zentrales Element der vernetzten Gesundheitsversorgung?
Patienten dürfen bei solchen Fragen durchaus von ihrem Arzt und Zahnarzt eine fachkundige Beratung und Einschätzung erwarten. Deswegen hilft es uns Zahnärzten sehr, uns sachlich mit dem Thema zu befassen und digitale Kompetenzen zu erwerben, um im Gespräch mit dem Patienten aufklärende Antworten zu geben.
Ein wichtiger Aspekt ist beispielsweise der schon angesprochene Datenschutz. Nehmen wir dazu etwa die digitalen Gesundheitsanwendungen: Wir Zahnärzte fordern, dass die vollständige Datenhoheit der Patienten (Recht auf Widerruf, Daten-löschung, Serverstandort im Geltungs-bereich der EU-Datenschutz-Grundverordnung) gewährleistet sein muss.
Außerdem muss die Nutzung für ihn freiwillig bleiben. Es liegt im Ermessen des Patienten zu entscheiden, ob er die Daten online stellen, teilen, weiterleiten oder der Forschung zur Verfügung stellen will.
Ein weiterer Punkt, der hier wichtig ist, sind Haftungsfragen: Offen ist beispiels-weise, ob Ärzte und Zahnärzte verpflichtet sind, Daten aus Apps auszulesen und sie zu nutzen. Der Gesetzgeber muss aus unserer Sicht klarstellen, dass aus der Nutzung von Apps und Gesundheitsanwendungen keine zusätzlichen Haftungsrisiken entstehen. Zum Beispiel muss er sicherstellen, dass kein Anspruch des Patienten besteht, selbst erhobene Daten in die medizinische Dokumentation aufzunehmen und sie auswerten zu lassen.
Und schließlich die ePA: Fest steht, dass sie kommen wird, das steht so im Gesetz.
Insofern nutzt es nichts, sich dem – wie aus einigen Kollegenkreisen zu hören ist – zu verweigern. Und was die TI betrifft, ist diese das sicherste Netz, was sich aktuell bietet. Eine elektronische Patientenakte bringt viel Benefit – wenn sie denn intelligent und für Zahnärzte wie für Patienten nutzbringend gemacht ist. Wir brauchen gut strukturierte Daten, die uns als Zahnärzten vor Beginn einer Behandlung relevante Informationen auf einen Blick zeigen. Was wir allerdings nicht brauchen, ist ein dort gespeicherter Datenfriedhof aus gescannten PDF-Dateien.
Nicht zu vergessen: Die ePA ist für den Patienten freiwillig, er allein bestimmt, ob er sie nutzen will oder nicht.
Wo von Digitalisierung im Gesundheitswesen die Rede ist, schwingen viele Emotionen mit. Mein Plädoyer: Versachlichung!
Wir sollten ihren Nutzen für den Berufsstand und für Patienten herausstellen, berechtigte Forderungen äußern, den Prozess mit konstruktiver Kritik begleiten – und bei all dem einen gesunden Menschenverstand walten lassen.
Dr. Peter Engel
Präsident der Bundeszahnärztekammer