Leitartikel

TI – Nutzen Sie die verbesserte Finanzierungsvereinbarung!

Karl-Georg Pochhammer

Es gibt gute Nachrichten zur TI-Finanzierungsvereinbarung: Der KZBV ist es gelungen, die vom GKV-Spitzenverband rückwirkend bereits zum 1. Juli 2019 geforderte finanzielle Absenkung der Ausstattungspauschale für den VSDM-Konnektor abzuwenden. Die neue Vereinbarung verlängert die ab dem 4. Quartal 2018 geltende Pauschale bis zum 31. Dezember 2019 und hält zudem ein besonderes Schmankerl bereit: Wird nämlich der Konnektor vor dem 1. Oktober 2019 bestellt, wird die volle Pauschale auch dann gezahlt, wenn die Nutzung erstmals im neuen Jahr erfolgt. Mit dieser Regelung tragen wir den Installationsrealitäten in den Praxen Rechnung. Für alle Bestellungen nach dem 1. Oktober 2019 gilt jedoch die „alte“ Regel, nämlich dass die Höhe der Pauschale des Konnektors grundsätzlich vom Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung abhängt. Dass das Bestelldatum des Konnektors für die Höhe der Pauschale entscheidend sein soll, war bereits in den vergangenen Verhandlungen eine wichtige Forderung der KZBV, die nun Eingang in die Vereinbarung gefunden hat.

Soweit das Ergebnis der Verhandlungen. Der Vorstand der KZBV begrüßt diese Vereinbarung für die Zahnärzteschaft ausdrücklich, insbesondere, weil das Ergebnis auf dem Verhandlungsweg mit dem GKV-Spitzenverband erzielt werden konnte. Für uns ist dies ein klares Signal, dass die Selbstverwaltung funktioniert und ihren Gestaltungsspielraum auch nutzt! Einvernehmliche Lösungen der Vertragspartner gelingen auch ohne politische Vorgaben oder gar Interventionen.

Das aus unserer Sicht ausgesprochen positive Verhandlungsergebnis hatte zudem Signalwirkung für die Verhandlungen der Vertragsärzteschaft. Auch dort wird die Pauschale für den Konnektor in diesem Jahr nicht mehr abgesenkt. KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich geeinigt, obwohl bereits das Schiedsamt angerufen worden war.

Weil es so wichtig ist, möchte ich nochmals auf die finanziellen Aspekte der neuen Vereinbarung hinweisen. Die Kostenpauschale in Höhe von 1.547 Euro gilt für Konnektorinstallationen, die bis zum 31. Dezember erstmalig in Nutzung gegangen sind. Es gibt jedoch eine Ausnahme, denn die Erfahrung hat uns gelehrt, dass zum Ende eines Jahres und mit dem Ablauf von Fristen die Serviceunternehmen kaum mit den Installationen nachkommen. Deshalb wird bei allen vor dem 1. Oktober 2019 bestellten VSDM-Konnektoren auch dann die volle Pauschale gezahlt, wenn die Nutzung erstmalig im nächsten Jahr erfolgt. Ab dem 1.1.2020 gelten dann neue Pauschalen für den Konnektor, das stationäre Kartenterminal sowie für den elektronischen Praxisausweis SMC-B. Zudem entfallen die Komplexitätszuschläge für größere Praxen mit mehreren Zahnärzten. Die Pauschale für das stationäre eHealth-Kartenterminal wird hingegen erhöht.

Die finanziellen Voraussetzungen für einen TI-Endspurt in diesem Jahr sind also gut. Sie ändern jedoch nichts an den sanktionsbelegten Fristen mit Honorarabschlägen, die seit dem 30. Juni bei Nicht-Anbindung an die TI bestehen. Obwohl wir das BMG immer wieder darauf hingewiesen haben, dass die gesetzlich festgelegten Zeiträume angesichts der damals mangelnden Lieferfähigkeit der Industrie viel zu kurz für eine flächendeckende Anbindung aller Zahnarztpraxen waren, blieb das Ministerium in diesem Punkt stur: Die Honorarabschläge bei Nichtanbindung stehen somit vor der Tür. Auch wenn bereits über 80 Prozent der Niedergelassenen an die TI angeschlossen sind – mit den Bestellungen sind es bereits 85 Prozent – möchte ich dringend an die noch nicht angeschlossenen Kolleginnen und Kollegen appellieren, jetzt die Entscheidung für die TI zu treffen. TI und E-Health sind inzwischen Realität im Versorgungsalltag. Ohne Verbindung in die TI wird man über kurz oder lang nicht mehr ohne Probleme an wichtigen Teilen der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen können. Nehmen wir die Chancen wahr und setzen auf künftige nutzbringende TI-Anwendungen wie das Notfalldaten-Management, den eMedikationsplan oder die sichere Kommunikation der Leistungserbringer. Hier ergibt sich auch ein konkreter Mehrwert für die Zahnärzte. Der – und das sei deutlich gesagt – nur mit entsprechender Datensicherheit zu realisieren ist. Die KZBV nimmt dieses Thema sehr ernst und sieht die Politik in der Pflicht, alles zu unternehmen, damit die Patientendaten dauerhaft geschützt sind.

Dr. Karl-Georg Pochhammer
Stellv. Vorsitzender des Vorstands der KZBV

135808-flexible-1900

Dr. Karl-Georg Pochhammer

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Universitäts str. 735
0931 Köln

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