Leitartikel

Weitere Sanktionen sind definitiv der falsche Weg

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die gesetzlich verordnete Digitalisierung prägt derzeit die zahnärztliche Berufsausübung in einem enormen Maß. Die Online-Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) geht in großen Schritten voran, reicht aber dem Bundesministerium für Gesundheit nicht, wie ein brandaktueller Gesetzentwurf zeigt. Die möglichst schnelle Umsetzung der Digitalisierungsprojekte ist für Gesundheitsminister Jens Spahn das Maß der Dinge. Der Referentenentwurf trägt den sperrigen Titel „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG)“ – und hat es in sich.

Doch zunächst zur Online-Anbindung. Auch wenn ich persönlich es gerne anders gehabt hätte – aber die gesetzlichen Regelungen zur TI sind nicht nur seit Langem bekannt, sie lassen vor allem keinen Spielraum: Zahnärzte müssen bis zum 30. Juni 2019 ihre Praxis an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen haben. Andernfalls droht rückwirkend zum 1. Januar 2019 eine einprozentige Kürzung der Vergütung. So weit, so schlecht. Denn nach wie vor werden die Folgen mangelnder Liefer- und Installationsfähigkeit – insbesondere der Konnektoren – von der Politik verkannt. Und während den Praxen hierzulande Sanktionen drohen, ist die Industrie mit dem Hinweis auf die Zeitverzögerungen durch immer wieder neue Sicherheitsanforderungen fein raus. Dass die Leistungserbringer die daraus resultierenden Folgen finanziell auszubaden haben, ist und bleibt ein politischer Skandal. Selbstverständlich müssen bei der TI und den betreffenden Komponenten die höchsten Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Wo denn sonst? Gesundheitsdaten zählen zu den sensibelsten Daten in der digitalen Welt. Es darf nicht sein, dass die Prämisse des Datenschutzes und der -sicherheit zugunsten einer weniger sicheren Technologie geopfert wird. Hier hat die KZBV immer wieder den Finger in die Wunde gelegt und die Wichtigkeit des Datenschutzes betont. Deshalb ist es für die Akzeptanz der TI unter den Heilberuflern eine schwere Hypothek, wenn man im BMG meint, die von gematik, Politik und der Industrie zu verantwortenden zusätzlichen Zeitbedarfe von Zahnärzten (und Ärzten) mittels massivem politischen und finanziellem Druck wieder hereinholen zu lassen. Wir haben immer wieder darauf verwiesen, dass das ausgegebene Ziel des Gesetzgebers für die Online-Anbindung nicht zu schaffen ist.

Trotzdem sind die niedergelassenen Zahnärzte auf einem guten Weg. Anfang Mai 2019 waren bundesweit bereits gut 57 Prozent der Zahnarztpraxen an die TI angebunden (siehe S. 20). In acht KZVen liegt der Gesamtanteil der Praxen, die bereits an die TI angebunden sind oder die Komponenten bestellt haben, bei über 90 Prozent. Dies macht deutlich, dass für die Zahnärzteschaft die geforderte Digitalisierung eben kein Lippenbekenntnis ist.

Nebenbei bemerkt: Die technischen Probleme, die in den vergangenen Wochen beim Anschluss an die TI durch Dienstleister vor Ort entstanden, sind nicht akzeptabel. Um die zahnmedizinische Versorgung zu garantieren, müssen sich die Praxen darauf verlassen können, dass die Installation technisch sachgerecht erfolgt. Hier sind eindeutig die externen Dienstleister in der Verantwortung und nicht die Zahnärzte.

Doch das alles reicht dem Minister nicht. Deshalb will er mittels DVG (siehe S. 22) die Zahnärzte und ihre Selbstverwaltung mit ausgeweiteten Sanktionsregelungen zusätzlich unter Druck setzen. So droht Praxisinhabern, die nicht an die TI angeschlossen sind, ab März 2020 eine Honorarkürzung von 2,5 Prozent. Bei allem Respekt: Nur schnell zu sein ist bei aller Notwendigkeit für eine sinnhafte Digitalisierung des Gesundheitswesens kein Wert an und für sich. Vielmehr sind der nachhaltige Nutzen für die Patienten und unsere Praxen die entscheidenden Kriterien, an denen wir als KZBV digitale Lösungen messen. Die vorzeigbaren Erfolge der Zahnärzteschaft bei der TI-Anbindung machen deutlich, dass wir den Weg in die immer digitaler werdende Arbeitswelt des zahnmedizinischen Berufs mitgehen. Nur, wenn wir diesen Weg mitgestalten, verhindern wir, dass es andere für uns tun. Die Ausgestaltung der Digitalisierung in den zahnärztlichen Paxen muss daher in den Händen der Selbstverwaltung bleiben. Weitere Sanktionen sind hierbei definitiv der falsche Weg.

Dr. Karl-Georg Pochhammer
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV

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