Die regelmäßige Teilnahme zählt ...
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Startschuss für die diesjährige Datenerhebung im Rahmen des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP) ist gefallen. In den vergangenen Wochen hat das von der KZBV beauftragte Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die Fragebögen an rund 37.000 Praxen versendet. Sicher haben Sie auch die Hinweise in den Mitgliederrundschreiben Ihrer KZV gesehen. Verbunden damit war jeweils ein Aufruf zur möglichst zahlreichen Beteiligung.
Warum liegt uns das Projekt so am Herzen? Die Bedingungen in den alljährlichen Verhandlungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen mit den Kassen haben sich in den letzten Dekaden immer weiter verändert. Es reicht inzwischen bei Weitem nicht mehr aus, Forderungen mit Hinweisen auf allseits gestiegene Kosten und die entsprechenden statistischen Daten und Indizes zu Inflationsraten, Mietpreisen, Personalkosten et cetera zu begründen. Zudem sind die verfügbaren statistischen Informationen oft nur eingeschränkt auf die Situation in Zahnarztpraxen anwendbar.
In der KZBV haben wir in der Vergangenheit versucht, diesem Datenmangel mit einer eigenen Kostenstrukturanalyse zu begegnen. Allerdings sahen wir uns immer wieder mit dem Vorwurf seitens vieler Krankenkassen konfrontiert, diese Erhebungen seien interessensgesteuert und damit nicht aussagekräftig. So fordern Kassen und Schiedsämter heute nicht nur valide, sondern auch unabhängig erhobene Zahlen über die Kostenentwicklung in den Praxen. Mehr denn je ist heute externe „Evidenz“ gefragt. Deshalb war es nur folgerichtig, den nächsten Schritt zu gehen und in Zusammenarbeit mit dem Zi eine umfassende Datenerhebung, das Zahnärzte-Praxis-Panel, aufzulegen.
Wie der Name bereits zeigt, ist die Datenerhebung in Form eines Panels konzipiert. In einem Panel werden die immer gleichen Untersuchungsgegenstände und Abfrage-inhalte durch mehrfache Erhebungen, beispielsweise in einem gleichbleibenden zeitlichen Intervall jährlicher Befragungen, betrachtet. Damit ist es möglich, die abgefragten Parameter detailliert in ihren Veränderungen über die Zeitachse hinweg zu verfolgen. Das ZäPP wird uns also künftig mit bislang nicht erreichter Genauigkeit Auskunft über die Entwicklung unserer Kostenstrukturen geben – Daten, mit denen insbesondere Ihre KZV zu Ihrem und unser aller Nutzen in den Vertragsverhandlungen argumentieren kann.
Die Güte der erhobenen Daten in einem Panel hängt jedoch maßgeblich davon ab, dass nicht nur möglichst viele Praxen an der Befragung teilnehmen, sondern dass diese das auch regelmäßig über einen längeren Zeitraum tun. Nur so entsteht eine valide Datenbasis. Deshalb ist es besonders wichtig, dass diejenigen Praxen, die bereits im letzten Jahr dankenswerterweise an der Befragung teilgenommen haben, sich auch dieses Mal wieder beteiligen.
Ich bin mir bewusst, dass die Bearbeitung des Fragebogens einen nicht unerheblichen Aufwand verursacht und sich der eine oder andere fragt, warum er dieses Jahr erneut Zeit investieren soll. Allerdings sollte die Motivation schnell wieder steigen, ruft man sich die Zielsetzung, die tatsächliche Kostenentwicklung über angemessene Punktwertsteigerungen dadurch realisieren zu können, vor Augen. Denn diese Honorarsteigerungen kommen in jeder Praxis auch wirklich an.
Natürlich wird es auch dieses Jahr wieder eine Aufwandspauschale geben. Darüber hinaus erhalten die teilnehmenden Praxen einen individuellen Praxisbericht und eine sogenannte Chefübersicht. Nähere Informationen dazu finden Sie ab Seite 32.
In der ersten Befragungswelle im letzten Jahr konnten wir eine Rücklaufquote von fast 13 Prozent verbuchen – ein toller Erfolg. Jetzt gilt es, diese Rücklaufquote zu festigen und ZäPP zu einer dauerhaften Erfolgsgeschichte zu machen. Von daher wünsche ich uns auch für die Befragung in diesem Jahr wieder eine gute Beteiligung und ermuntere ausdrücklich auch diejenigen Praxisinhaber zur Teilnahme, die im letzten Jahr nicht dabei waren. Es lohnt sich – für Sie und für den gesamten Berufsstand!
Martin Hendges
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV