Zahnpflege im Job ist effektiv
In seiner Begrüßung wies BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich als Forumsvorsitzender auf die Bedeutung der Prävention gerade für alle Bevölkerungsgruppen hin. Sichergestellt werden müsse, dass die Prävention über den gesamten Lebensbogen verläuft. Pilotstudien seien das eine, die Überführung der Ergebnisse in den Alltag das andere.
Welche Angebote sich im Berufsalltag bewähren
Genau diesen Alltagsbezug hatte die von Zimmer vorgestellte Pilotstudie zur betrieblichen zahnmedizinischen Prävention: Diese sollte Erkenntnisse darüber erbringen, inwieweit niedrigschwellige Präventionsangebote im betrieblichen Umfeld überhaupt realisierbar – und wirksam – sind. Dazu wurden 144 Berufstätige (90 Frauen und 54 Männer) eines Tierfutterherstellers in Niedersachsen mit Tätigkeiten in Büro oder Produktion über ihre Mundgesundheit befragt.
Zu den 26 Fragen gehörten „Wie häufig gehen Sie zum Zahnarzt?“, „Wie oft und wie lange putzen Sie Ihre Zähne?“, „Wie häufig essen Sie im Durchschnitt etwas Süßes zwischen den Mahlzeiten?“, „Wie häufig trinken Sie Softdrinks?“. Zudem untersuchte man die Mundhygiene-Indizes und den Parodontalstatus. Die Teilnehmer erhielten daraufhin Video-Schulungen in zahnmedizinischer Prävention, zusätzlich zuckerfreie Kaugummis und Mundspüllösungen zur zweimal täglichen Anwendung.
Das Wissen verändert auch das Verhalten
Nach einem Jahr hatten die Probanden ein nachweislich höheres Wissen über Prävention, was sich in einem veränderten Mundhygiene- und Ernährungsverhalten niederschlug, erklärte Zimmer. Auch der Parodontalstatus und die Mundhygiene-Indizes hatten sich deutlich verbessert.
Dittmar plädierte in ihrem Grußwort für eine lebenslange und altersspezifische Prophylaxe. Sie warf die Frage auf, warum mit der Einschulung die in den Kitas übliche Gruppenprophylaxe nicht weitergeführt werde, schließlich sei dort das gemeinsame Zähneputzen selbstverständlich. Zum im März verabschiedeten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hob Dittmar hervor, dass die große Koalition auch im Sinne der Zahnärztinnen und Zahnärzte gehandelt habe und verwies auf die höheren Festzuschüsse für Zahnersatz und die beschränkte Gründungsbefugnis für zahnmedizinische Versorgungszentren (Z-MVZ) durch Krankenhäuser.
Monstadt unterstrich die „exzellente zahnmedizinische Versorgung“ in Deutschland, hob jedoch die notwendige Prävention im beruflichen Umfeld hervor. Der mit der Pilotstudie verfolgte Ansatz sei daher auch im Hinblick auf die Novelle des Präventionsgesetzes richtig.
Marko T. Hinz, Fachjournalist