Leitartikel

Amalgam bleibt für spezielle Zielgruppen erhalten

Wolfgang Eßer

Das Bundeskabinett hat den Nationalen Aktionsplan Dentalamalgam zur schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam am 10. Juli verabschiedet. Welche Maßnahmen im Einzelnen geplant sind, lesen Sie in dem Beitrag auf Seite 46. Die wichtigste Erkenntnis: Trotz der neuerlichen Initiative vornehmlich der skandinavischen Länder, die Verwendung von Dentalamalgam auf europäischer Ebene zu verbieten und der Verpflichtung der europäischen Länder im Rahmen des Minamata-Abkommens einen Plan zur Verringerung des Dentalamalgams vorzulegen, wird dieses Füllungsmaterial nicht aus dem zahnmedizinischen Repertoire verschwinden. Das ist für die zahnmedizinische Versorgung eine gute Nachricht. Denn auch wenn in Deutschland schon heute quecksilberfreie Füllungsmaterialien eine medizinisch vollwertige Versorgung in vielen Fällen ermöglichen, bleiben dennoch Anwendungsfälle, in denen der Einsatz von Dentalamalgam eine zahnmedizinische Notwendigkeit darstellt.

In Deutschland sanken auf Basis der erfolgreichen zahnmedizinischen Präventionskonzepte in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten nicht nur Karieslast und damit die Anzahl der Füllungen, parallel dazu wurde und wird auch immer weniger Dentalamalgam verwendet. In der Konsequenz resultierte ein natürlicher „Phase down“. Unabhängig von der Tatsache, dass in Deutschland die Vorgaben der EU-Quecksilber-Verordnung in Bezug auf die Dentalamalgamverwendung und -entsorgung seit Jahren umgesetzt werden, wurde der Beschluss des Bundeskabinetts in Folge des Minamata-Abkommens erforderlich. Der jetzt beschlossene Nationale Aktionsplan trägt den medizinischen Versorgungsnotwendigkeiten und -realitäten Rechnung, ohne relevante Umweltaspekte außer Acht zu lassen. In die Beratungen war die KZBV im engen Schulterschluss mit der Wissenschaft und Unterstützung der BZÄK intensiv eingebunden. Nun könnte man aus der Tatsache, dass Amalgam immer seltener verwendet wird, die Schlussfolgerung ziehen, dass dieser Werkstoff bereits in naher Zukunft keine Anwendung mehr finden wird und deshalb problemlos zu ersetzen ist. Dieser Einschätzung muss jedoch mit Entschiedenheit entgegentreten werden. Wir haben deshalb in der Anhörung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit betont, dass die sachgerechte Anwendung zahnmedizinisch notwendiger Werkstoffe, zu denen auch Amalgam zählt, erhalten bleiben muss.

Diese Forderung ist wohl begründet, da sich die Versorgungsnotwendigkeit bei einem Kernbestand der Patienten aufgrund medizinischer und sozialer Gründe verdichtet. Alternative Materialien sind zwar grundsätzlich verfügbar, haben aber gerade bei großen Kavitäten und schwierigen Versorgungslagen deutliche Nachteile. Die Entscheidung, ob Amalgam oder ein anderes plastisches Füllungsmaterial zum Einsatz kommen soll, muss daher der behandelnde Zahnarzt im Rahmen der zahnärztlichen Therapiefreiheit im Einzelfall selbst treffen. Wesentlich ist die individuelle Situation des Patienten, um zu entscheiden, welches Vorgehen sinnvoll ist. Dies betrifft hauptsächlich Patienten mit eingeschränkter Mundhygienefähigkeit, erhöhtem Kariesrisiko, eingeschränkter Kooperationsfähigkeit oder die Behandlung in Narkose. Vor allem die Alterszahnheilkunde stellt besondere Anforderungen an die Versorgung.

Es gibt daher aus zahnärztlicher Sicht klare Indikationen, die für eine weitere Verwendung von Dentalamalgam sprechen. Das Material ist auch in schwierigen Indikationen gut zu verarbeiten, besitzt eine hohe Lebensdauer und ist für die Versorgung großer Kavitäten im Seitenzahnbereich gut geeignet. Daher ist es aus unserer Sicht erforderlich, den Füllungswerkstoff Amalgam in der Versorgung verfügbar zu halten. Selbstverständlich gelten die in der EU-Quecksilber-Verordnung beschlossenen generellen Einschränkungen für die Verwendung von Amalgam für Milchzähne, Kindern unter 15 Jahre, für Schwangere und Stillende. Trotz intensiver Forschungsbemühungen, die in die Entwicklung von Amalgamalternativen investiert wurden, muss konstatiert werden: Es steht derzeit kein universelles Ersatzmaterial zur Verfügung. Die Wissenschaft ist aufgefordert, die Suche nach vollwertigen Ersatzmaterialien intensiv zu betreiben und wir sind alle gemeinsam gehalten, in unseren Präventionsbemühungen gerade auch bei vulnerablen Bevölkerungsgruppen nicht nachzulassen.

Dr. Wolfgang Eßer
Vorsitzender des Vorstands der KZBV

51567-flexible-1900

Dr. Wolfgang Eßer

Vorstandsvorsitzender der KZBV

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Universitätsstr. 73,
50931 Köln

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