Praxisneugründung kostet 600.000 Euro!
Die Übernahme von Einzelpraxen bleibt die häufigste Form zahnärztlicher Existenzgründung. So entschieden sich im vergangenen Jahr 66 Prozent der ZahnärztInnen für diesen Weg in die Selbstständigkeit. Das Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme ist dabei anderthalb mal so groß wie bei einer Neugründung: Bei der Übernahme sind es 394.000 Euro und damit etwa 7 Prozent mehr als 2017. Bei der Neugründung einer Einzelpraxis betrug das Finanzierungsvolumen 598.000 Euro – ein Plus von 19 Prozent gegenüber 2017!
Die Jungen gehen erst mal in die BAG
Der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) sank dem InvestMonitor zufolge um 4 Prozentpunkte auf 23 Prozent im Jahr 2018. In großstädtischen Lagen betrug deren Anteil nur 18 Prozent.
Besonders für junge ZahnärztInnen ist die BAG offenbar attraktiv: Fast ein Drittel (32 Prozent) der ZahnärztInnen bis 30 Jahre entscheidet sich dafür. Existenzgründer über 40 Jahre hingegen sowie Zahnärztinnen gehen seltener in eine BAG.
Die Neugründung einer BAG schlug mit 411.000 Euro je Inhaber zu Buche, während die Übernahme einer BAG 362.000 Euro je InhaberIn erforderte.
Doch das Gros will sich mittelfristig niederlassen
Eine Entscheidung für die Niederlassung findet nach den Untersuchungen des IDZ heute oftmals erst später im beruflichen Werdegang statt. Viele junge zahnärztliche KollegInnen arbeiten nach ihrer Assistenzzeit zunächst eine Zeit lang als Angestellte. Dennoch strebt die Mehrheit laut IDZ weiterhin mittelfristig eine Niederlassung in eigener Praxis an.
Der InvestMonitor Zahnarztpraxis
Mit dem InvestMonitor Zahnarztpraxis analysiert das IDZ gemeinsam mit der apoBank seit 1984 die für die zahnärztliche Niederlassung aufgewendeten Investitionen. Die Studie steht unter www.idz.institute zum kostenlosen pdf-Download bereit. Träger des IDZ sind die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK).