Liquiditätshilfe statt Rettungsschirm

Stimmen aus dem Bundestag

zm hat Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag nach ihrer Einschätzung der am 5. Mai in Kraftgetretenen SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung gefragt. Der ursprünglich angedachte Rettungschirm ist zu einer Liquiditätshilfe zusammengeschrumpft, die in vollem Umfang zurückgezahlt werden muss. Nachfolgend finden Sie die Bewertungen der Abgeordneten.

Querschüsse öffnen Tür und Tor

„Zahnärztinnen und Zahnärzte leisten hervorragende Arbeit, aber auch sie haben mit den wirtschaftlichen Folgen der SARS-CoV-2-Epidemie zu kämpfen. Deswegen hat Minister Spahn diese Verordnung erlassen, um die Umsatzrückgänge in den Zahnarztpraxen zu begrenzen und mögliche Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Selbstverständlich habe ich mich nicht nur für einen Kredit, sondern auch für eine angemessene Abfederung der Verluste eingesetzt. Das BMG hat diese wie im ersten Entwurf vorgesehen, mit 30 Prozent bewertet. Das wäre meines Erachtens der richtige Weg gewesen, um den Zahnarztpraxen in dieser herausfordernden Lage entgegenzukommen. Der Bundesminister für Finanzen hat jedoch dieser Regelung seine Zustimmung verweigert und den Erlass der Rechtsverordnung damit verhindert. Ich will an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass – wenn die Zahnärzteschaft nicht einheitlich auftritt – für solche Querschüsse Tür und Tor geöffnet werden. Wenn eine KZV am 24. April öffentlichkeitswirksam mitteilt, dass sie den Rettungsschirm nicht braucht, liefert sie die entsprechenden Argumente.“

Gleiche Sachverhalte müssen gleich behandelt werden

„Bis zuletzt hatte ich gehofft, dass Minister Spahn für die Zahnärzte wenigstens ein Rettungsschirmchen aufspannt. Die angekündigten Hilfen waren gering genug – sie gaben nur Sicherheit für etwa 15 Prozent des Umsatzes (vgl. mein Statement in zm 9a).

Selbst dieses Almosen gönnt Minister Spahn den Zahnärzten offenbar nicht. Jetzt gibt es nur eine Liquiditätshilfe in Form eines Kredits. Ein solches Verhalten ist rational nicht erklärbar. Schließlich stehen Zahnärzte vor ähnlichen Problemen wie zum Beispiel HNO-Ärzte. Letztere erhalten die Förderung des § 87a SGB V. Eigentlich gilt im Rechtsstaat der Gleichbehandlungsgrundsatz, das heißt, gleiche Sachverhalte müssen auch gleich behandelt werden.

Allen deutschen Zahnärzten gilt meine volle Solidarität, ich danke ihnen sehr für ihr Engagement – nicht nur in der Corona-Krise. Ich fordere Minister Spahn auf, entsprechend dem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion die Zahnärzte genauso zu behandeln wie die Ärzte.

Übrigens: Auch die Förderung der Heilmittelerbringer ist unzureichend: Die vorgesehene Einmalzahlung reicht höchstens bis Ende Juni 2020.“

Praxisschließungen sind nicht auszuschließen

„Es ist problematisch, dass der Schutzschirm für die zahlreichen Berufsgruppen im Gesundheitswesen so unterschiedlich ausgestaltet ist. Alle Akteure im Gesundheitswesen sind von Einnahmeausfällen bedroht. Während zum Beispiel Hebammen gar nicht berücksichtigt sind, ist der Sicherungsmechanismus für Vertragsärzt*innen sinnvoll ausgestaltet; Heilmittelerbringer erhalten immerhin einen pauschalen Betrag, Vertragszahnärzt*innen nur ein Darlehen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Einnahmeeinbußen und Rückzahlungen zu Praxisschließungen führen. Die ursprüngliche Verordnung war wesentlich besser als die jetzige Regelung. Ich habe es ausdrücklich begrüßt, dass ein Teil der Überzahlungen an die GKV zurückgezahlt werden sollte. Doch die Sicherstellung der zahnärztlichen Gesundheitsversorgung darf nicht gefährdet werden.“

Zahnarztpraxen könnten nun in Existenznöte geraten

„Der LINKEN liegt viel an zahnärztlichen Versorgungsstrukturen, die allen Versicherten eine bestmögliche Versorgung garantieren. Deswegen ist es uns wichtig, dass die bestehenden Strukturen unbeschadet durch die Krise kommen. Wir haben daher den Referentenentwurf aus dem Gesundheitsministerium begrüßt, der die Bereitstellung von zinslosen Darlehen in Kombination mit Überbrückungshilfen vorsah, die nicht zurückgezahlt werden müssten. Die nun beschlossene Regelung zur ausschließlichen Vergabe von Krediten hingegen sehen wir skeptisch und befürchten, dass durch diese Maßnahme Zahnarztpraxen in Existenznöte geraten könnten. Dies hätte zur Folge, dass Private-Equity-Fonds die in Not geratenen Praxen billig aufkaufen und somit zum Krisengewinner werden könnten. Dieses Szenario muss unbedingt verhindert werden, um auch in Zukunft eine umfassende und bezahlbare zahnärztliche Versorgung für die Bevölkerung sicherstellen zu können.“

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