Bei vielen Patientenfragen steckt mehr dahinter
Gerade im Bereich der Adressen und Verbraucherinformationen ergeben sich für unsere Patientenberatung nicht selten Fälle, in denen die eigentlichen Anliegen der Ratsuchenden nicht von vornherein erkennbar sind”, erläuterte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer bei der Vorstellung des Reports. So hätten Patienten häufig Schwierigkeiten, das Gesundheitssystem zu verstehen.
Eßer: „Es besteht eine andauernd hohe Nachfrage nach leicht verständlichen Informationen, um Ansprüche, Abläufe und Entscheidungen innerhalb dieses komplexen Systems möglichst für alle Bevölkerungsgruppen verständlich zu machen.” Hier könne die zahnärztliche Patientenberatung in den meisten Fällen unmittelbar weiterhelfen und die Anliegen abschließend lösen.
Zentral sei für die zahnärztlichen Körperschaften auf Bundes- und Landesebene dabei, die Patientenberatung auch den Zahnärztinnen und Zahnärzten näherzubringen. „Sie sollen unser bewährtes und seit Jahren etabliertes Beratungsangebot als Ergänzung zu Beratungssituationen im Praxisalltag wahrnehmen”, forderte Eßer. „Wir verstehen die Beratung von Patientinnen und Patienten also als gemeinsame Aufgabe von Zahnärzteschaft und Patientenberatung, um unser Angebot in diesem Bereich immer weiter zu verbessern.”
Aus Sicht von BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz macht es dabei Sinn, Beratung und Behandlung gezielt zu trennen. „Bei einem separaten Termin in einem Besprechungsraum entsteht eine viel angenehmere Atmosphäre als im Zahnarztstuhl“, führte er aus. „Auf Augenhöhe lassen sich die verschiedenen Behandlungsoptionen und -kosten in Ruhe klären und Nachfragen sind leichter möglich.”
Am besten Behandlung und Beratung trennen
Die Zahnärztliche Patientenberatung könne hier ergänzen und unterstützen, etwa wenn dem Patienten noch eine Frage einfällt oder weiterer Informationsbedarf besteht. „Ziel muss es sein, dass die Patientinnen und Patienten zu einer informierten, zufriedenstellenden Behandlungsentscheidung kommen”, stellte Benz klar.
Zentrale Ergebnisse:
Im Jahr 2020 wurden bundesweit mehr als 31.000 Beratungen durchgeführt (2019: mehr als 33.000).
Etwa 85 Prozent der Ratsuchenden sind gesetzlich krankenversichert, rund 7 Prozent privat. Das entspricht in etwa den Anteilen der Allgemeinbevölkerung.
Mehr als die Hälfte aller Beratungen betrafen Kosten- und Rechtsthemen, wie Versichertenansprüche und Patientenrechte.
In rund drei Vierteln der Fälle wird das Problem unmittelbar durch die zahnärztliche Patientenberatung gelöst.
Die Beratungsgespräche erfolgen in drei Viertel der Fälle telefonisch.
Rund 11 Prozent der Anfragen betreffen Adressen und Verbraucherinformationen. Davon geht es in 83 Prozent um die Vermittlung von Adressen von niedergelassenen Zahnärzten oder dem zahnärztlichen Notdienst.
Zusätzlich bestand 2020 vermehrter Beratungsbedarf hinsichtlich der Corona-Pandemie, vorrangig zu den Hygienekosten beim Zahnarztbesuch.
Mehr Informationen finden Sie unterwww.patientenberatung-der-zahnaerzte.desowie auf den Websites von KZBV und BZÄK.