Von Stettin direkt nach Meck-Pomm
Im polnischen Stettin wird ein englischsprachiger Medizinstudiengang angeboten. Auch deutsche Studierende sind dort eingeschrieben. Einen Teil der praktischen Ausbildung leisten sie in Kliniken auf deutscher Seite ab und werden nach dem Studium als zukünftige Ärzte in Deutschland eingeplant. Das hilft, vor allem in ländlichen Bereichen den Ärztemangel abzumildern. Vornehmlich betrifft das die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Jahrelang wurde der in Polen erworbene Abschluss in Deutschland auf Basis der Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union (2005/36 EG) automatisch anerkannt.
Im April 2019 gab es dann eine Änderung: Polen führte zwischen dem Studienabschluss und der Approbationserteilung eine weitere Ausbildungsphase (Staz) – ähnlich dem früheren „Arzt im Praktikum“ (AiP) in Deutschland – ein, mitsamt einer Eingangsprüfung zu dieser Phase in polnischer Sprache (LEK). Beim LEK sollen unter anderem Grundlagen des nationalen polnischen Medizinrechts und der polnischen Medizin-Ethik vermittelt werden – Inhalte, die über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinausgehen.
Auf einmal musste man Polnisch können
Das Problem: Da die Studienabsolventen ohne diese Praxisphase keinen vollständigen Medizinabschluss in Polen erlangten, erkannten die Prüfungsämter in Deutschland sie in der Folge nicht mehr als fertige Ärzte an: ohne vollständigen Abschluss keine Anerkennung, ohne die Praxisphase kein vollständiger Abschluss. Demzufolge benötigten in Polen studierende Deutsche beide Zertifikate – Staz und LEK –, um in Deutschland als Arzt zu arbeiten. Die Krux dabei: Für die Betroffenen verlängerte sich dadurch die Zeit, bis sie als approbierte Ärzte arbeiten dürfen, um ein Jahr. Und: Viele deutsche Studierende hatten Schwierigkeiten, das LEK in polnischer Sprache abzulegen, da sie ja auf Englisch ausgebildet wurden.
Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der AFD (BT-Drucksache 19/19627 vom 28. Mai 2020) schon im vergangenen Jahr berichtete, sind vor allem Absolventinnen und Absolventen des sogenannten Asklepios-Programms von der geänderten Regelung betroffen. Es handelt sich um ein Studienprogramm, das die Universität in Stettin (PUM) in Zusammenarbeit mit der Asklepios-Gruppe für deutsche Studierende anbietet.
Diese zusätzliche Bescheinigungserfordernis könne nur durch Polen selbst wieder beseitigt werden, das Land müsse sich an die Europäische Kommission wenden, hatte die Bundesregierung damals erklärt. Der polnische Gesundheitsminister hatte daraufhin Angaben der Bundesregierung zufolge signalisiert, er könne den deutschen Studierenden in Polen die Anerkennung einer in Deutschland abgeleisteten Zeit als Arzt im Praktikum (Staz) sowie das Ablegen der Medizinischen Abschlussprüfung (LEK) in englischer Sprache ermöglichen.
Eine Sonderregelung ist in Sicht
Nun zeichnet sich – zumindest in Mecklenburg-Vorpommern – eine Lösung ab, und zwar mit einer Sonderregelung: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat einen Erlass zur Erteilung von Berufserlaubnissen an Absolventen einer polnischen Arztausbildung herausgegeben. Die Berufserlaubnis berechtigt zur Ausübung des ärztlichen Berufs in abhängiger Beschäftigung für zunächst ein Jahr (gegebenenfalls 13 Monate) in einer ärztlich geleiteten Einrichtung.
Hierzu zählen beispielsweise ein Krankenhaus, ein Medizinisches Versorgungszentrum oder eine Arztpraxis. Dabei können, soweit die notwendige Zulassung als Weiterbildungsstätte und eine Weiterbildungsbefugnis vorliegen, bis zu sechs Monate auf eine Weiterbildung angerechnet werden. Zudem kann das Anerkennungsjahr mit einer Kenntnisprüfung abgeschlossen werden – als Voraussetzung für die Approbationserteilung für in Mecklenburg-Vorpommern tätige Absolventen.
Inwischen ist es möglich, die ärztliche Abschlussprüfung in Polen auch in einer anderen Sprache abzulegen und eine Anerkennung der in Deutschland absolvierten praktischen Phase durch die polnischen Behörden zu erwirken, meldet das Landesministerium weiter. „Nach absolviertem Praktikum und einer erfolgreich bestandenen Kenntnisprüfung können die Mediziner, die in Polen ihr Studium absolviert haben, ihre Approbation erhalten. Jetzt gilt es, die Ärzte von einem Bleiben in Mecklenburg-Vorpommern zu überzeugen“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe.
Die erste Urkunde wurde schon ausgestellt
Die erste Approbationsurkunde wurde Anfang Juni an eine deutsche Ärztin mit polnischem Abschluss übergeben. Weitere 17 Kandidaten sind bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnisprüfung angemeldet.
Wie sieht es in der Zahnmedizin aus?
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Präsident der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern:
„Da bei den Medizinstudenten die Anerkennung des praktischen Jahres im Vordergrund stand, das es in dieser Form in der Zahnmedizin nicht gibt, sind die Approbationen der Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht unmittelbar tangiert. Nach wie vor erfolgt die Approbationserteilung durch die zuständige Landesbehörde und gegebenenfalls nach vorhergehender Kenntnisprüfung. Allerdings wird der künftige Bedarf an Zahnärztinnen und Zahnärzten in Mecklenburg-Vorpommern ähnlich wie im ärztlichen Bereich steigen. Die demografische Entwicklung zeigt insbesondere im ländlichen Raum einen in den nächsten fünf bis zehn Jahren stattfindenden deutlichen Rückgang an berufstätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten.
Mehrfach habe ich in den vergangenen Jahren auf Bundes- und Landesebene darauf hingewiesen. Beim Landarztgesetz in Mecklenburg-Vorpommern wurde trotz unserer Intervention die Zahnmedizin nicht berücksichtigt. Die Enquete-Kommission des Landtages hat jüngst zumindest empfohlen, die Zahnmedizin zukünftig stärker einzubeziehen. Auch in der Berufspolitik gab es bisher trotz meiner Interventionen kaum Initiativen. Der erleichterte Berufszugang für Absolventen, die in Polen studiert haben und ihren zahnärztlichen Beruf in Mecklenburg-Vorpommern ausüben, wäre aber durchaus ein Anfang."