Unabhängige Patientenberatung

Die UPD wird eine Stiftung

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wird neu aufgestellt. Sie soll ab 2024 als Stiftung dauerhaft von einer Institution erbracht und aus Steuermitteln finanziert werden.

„Die drohende Zerschlagung der Strukturen wurde abgewendet“

„Es freut mich, dass durch den Beschluss mit großer Mehrheit im Bundestag zukünftig auf weitere Neuausschreibungen verzichtet wird. Damit ist die damit einhergehende drohende Zerschlagung der Beratungsstrukturen abgewendet worden. Die Verlängerung der Laufzeit ist aus meiner Sicht eine rücke zu einer geordneten Verstetigung des Angebots in Form einer Stiftung in der kommenden Legislaturperiode, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger sich auf eine Unterbrechung des Beratungsangebots gefasst machen müssen. Wichtig ist, dass die konkrete zukünftige Gestaltung der Patientenberatung nach der Bundestagswahl von den politischen Akteuren zeitnah angegangen wird.“

UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede

„Ziel ist, das Angebot zukunftsfest auszugestalten“

„Durch den Verzicht auf das turnusmäßige Ausschreibungsverfahren werden die mit dem Vergabeverfahren verbundenen Schwächen ausgeschlossen, Patientinnen und Patienten erhalten mit dem Stiftungsmodell künftig ein nachhaltiges, zukunftsfest ausgestaltetes Informations- und Beratungsangebot, das sich stetig weiterentwickeln kann. Gleichzeitig können – auch durch die Einbindung wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Expertise – innovative Impulse genutzt und die Beratung fortwährend verbessert werden.

Nun muss das Bundesministerium für Gesundheit mit den rechtlichen Vorarbeiten und der Klärung der Rahmenbedingungen für eine Überführung der Unabhängigen Patientenberatung in eine Stiftung beginnen. Den anstehenden Prozess werde ich gemeinsam mit dem Beirat weiterhin fachlich eng begleiten. Denn unser oberstes Ziel ist es, dieses wichtige Angebot im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln und zukunftsfest auszugestalten.“

Prof. Dr. Claudia Schmidtke, Patientenbeauftragte der Bundesregierung 

Der Weg für die Ausgestaltung der UPD als unabhängige Stiftung ist frei. Ein Änderungsantrag der Regierung zum Gesetzentwurf zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten sieht vor, auf das bisherige, alle sieben Jahre durchzuführende Vergabeverfahren für die UPD zu verzichten. Der Förderzeitraum des derzeitigen Trägers – der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH – wird um zwölf Monate bis Ende 2023 verlängert. Diese Übergangsphase soll genutzt werden, um die Rahmenbedingungen für eine institutionelle Neuausrichtung der UPD im Rahmen einer Stiftungslösung ab 2024 zu schaffen. 

Die Basis sind Vertrauen und Glaubwürdigkeit

Prof. Dr. Claudia Schmidtke, die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, zeigte sich erfreut, dass ihre Vorschläge, die bisherige Vergabe mit den damit verbundenen Schwächen zu beenden und stattdessen eine nachhaltige Organisationsform für die UPD zu entwickeln, doch noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Eine unabhängige und neutrale Stiftung als Trägerin der UPD sei sehr gut geeignet, um zukünftig eine hohe Akzeptanz bei den Ratsuchenden zu gewährleisten, betonte sie. Die gesundheitliche Beratung basiere auf Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Nun müsse die Politik zügig die entsprechenden Rahmenbedingungen erarbeiten. „Es muss in jedem Fall gewährleistet werden, dass Patientinnen und Patienten weiterhin eine qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung zu gesundheitsrechtlichen und medizinischen Fragen zur Verfügung steht.“ 

Die Kritik an der UPD GmbH

Seit 2016 bietet die UPD GmbH, eine Tochtergesellschaft des Gesundheitsdienstleisters Sanvartis, die Patientenberatung an. Hierfür wird sie jedes Jahr mit 9,6 Millionen Euro von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Ihre Tätigkeit wurde von Politikern und Verbänden häufig kritisiert. Vergangenes Jahr beklagte unter anderem der Bundesrechnungshof, dass der Träger 2019 nur 60 Prozent der zugesagten Beratungszahlen erreicht habe. Ende 2022 läuft der Vertrag eigentlich aus. Um genug Zeit für eine grundlegende Reform zu haben, setzte der Bundestag die 2021 anstehende Neuausschreibung aus und verlängerte den Auftrag für die UPD GmbH bis Ende 2023.

ak/pr

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