Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

KZBV stellt drei Videos zur neuen PAR-Richtlinie online

Am 1. Juli tritt die neue Parodontitis-Richtlinie in Kraft. Wie die Behandlungsstrecke aussieht, zeigt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in drei neuen Videos. Teil 1 (Leistungsstrecke der systematischen PAR-Therapie) ist inzwischen online.

Um die Zahnarztpraxen über die neue Behandlungsstrecke zu informieren, hat die KZBV ein dreiteiliges Videoprojekt mit Interviews und Animations-Sequenzen aufgelegt, das über die Website und die Social-Media-Kanäle der KZBV bei YouTube, Facebook, Twitter abgerufen werden kann. Ziel ist, die Zahnärzte und ihre Teams schnell und kompakt zu informieren, so dass sie die neue PAR-Richtlinie in der Versorgung ihrer Patienten zielgerichtet umsetzen können.

Teil 1 zeigt die neue Leistungsstrecke

Teil 1 wurde am 4. Juni anlässlich der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG Paro) in Berlin gestartet. Dargestellt werden in dem Video die neue Leistungsstrecke der systematischen PAR-Therapie sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe – beleuchtet von Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands, Prof. Dr. Bettina Dannewitz, Präsidentin der DG Paro, sowie Prof. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Die Teile 2 und 3 stellen die Abrechnung vor

In den nächsten Wochen werden die Teile 2 und 3 veröffentlicht – dann geht es um die versorgungspolitische Bedeutung, die Abrechnung der Leistungen auf Basis neuer BEMA-Positionen sowie die speziell für vulnerable Gruppen modifizierte Behandlungsstrecke.

Erläutert werden Formulare, die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen Leistungen inklusive Übergangsregelungen. Bei den besonderen Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V stehen insbesondere die einzelnen Leistungsbestandteile der modifizierten Behandlungstrecke, aber auch die Bewertung und die Abrechnung der Leistungen im Fokus.

* KZBV-Video - PAR Richtlinie 2021 Expertenvideo

Hecken: Sonderregelungen für vulnerable Gruppen

Statement von Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und Vorsitzender des Unterausschusses zahnärztliche Behandlung:

„Gesetzlich Krankenversicherte profitieren aufgrund der neuen PAR-Richtlinie des G-BA zukünftig von einer systematischen Parodontitis-Behandlung, zu der auch eine intensive Nachbetreuung gehört. Ziel ist es, den Behandlungserfolg abzusichern und die Anzahl der Menschen, die von einer schweren Parodontitis betroffen sind, zu senken. Als besonders vulnerable Gruppe hat der G-BA dabei Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen im Blick: Für sie gibt es Sonderregelungen, die einen niedrigschwelligen Zugang und individuelle Behandlungsoptionen eröffnen.“

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