BMG stellt klar: E-Rezept und eAU werden wie geplant fortgeführt
Zuvor war es zur Verwirrung um die e-Health-Anwendungen gekommen. In der Klarstellung des BMG heißt es daher: Ab dem 1. Juli 2022 muss die elektronische Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit verbindlich angewendet werden. Die Tests für das Arbeitgeberverfahren wurden dagegen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Sofern noch nicht geschehen, sollten sich Zahnarztpraxen bereits heute mit der notwendigen Technik ausstatten und insbesondere einen KIM-Dienst installieren, empfiehlt die KZBV. Die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ist auch die Basis für das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ), das ab dem 1. Juli 2022 und mit einer einjährigen Einführungsphase an den Start gehen soll.
100 Zahnarztpraxen zur Erprobung angemeldet
Mit dem EBZ wird es möglich, genehmigungspflichtige Behandlungspläne für Parodontalerkrankungen, Zahnersatz, Kiefergelenkserkrankungen und Kieferorthopädie direkt aus der Praxissoftware via KIM an die Krankenkasse zu verschicken und von ihnen entsprechende Rückmeldungen zu empfangen.
Auch die Testphase für das E-Rezept läuft planmäßig weiter. Rund 100 Zahnarztpraxen hätten sich bereits für die Erprobung angemeldet und wollten frühzeitig erste Erfahrungen mit dem E-Rezept sammeln, teilt die KZBV mit. Praxen, die bereits E-Rezepte erstellt haben, berichten den Angaben zufolge über ein zufriedenstellendes Handling der Praxissoftware im Alltag. Insgesamt seien bislang über 4.000 elektronische Rezepte eingelöst worden, überproportional viele von Zahnarztpraxen.
KZBV nimmt Anmeldungen entgegen
Die KZBV dankt den beteiligten Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie den KZVen für das Engagement und ruft Praxen auf, Erfahrungen mit dem E-Rezept zu sammeln und sich für die Testphase anzumelden. Anmeldungen mit Angaben zur Praxis und zur PVS werden unter telematik@kzbv.de entgegengenommen. Mit der Teilnahme erhalten die Praxen Unterstützung von den PVS-Herstellern, zudem kümmert sich die gematik darum, dass vor Ort möglichst viele Apotheken E-Rezept-fähig sind.
Konnektorenaustausch ab Sommer
Die Konnektoren für die Telematikinfrastruktur müssen nach und nach ausgetauscht und durch neue Geräte ersetzt werden. Für viele Konnektoren verschiedener Hersteller laufe dieses oder nächstes Jahr die fünfjährige Nutzungszeit ab, teilte die gematik mit.
Um die Kontinuität des Betriebs auch beim Übergang zur „TI 2.0“ abzusichern und aufwendige Zwischenlösungen zu vermeiden, habe sich in der Abstimmung aller Beteiligten ein Hardwaretausch als insgesamt planungssicherste Lösung herausgestellt, hieß es. So werde bis zur vollständigen Implementierung der TI 2.0 der Anschluss an die TI weiterhin gewährleistet. Dies wäre mit einer ebenfalls in Betracht gezogene Laufzeitverlängerung der Zertifikate nicht gewährleistet und zudem stark risikobehaftet gewesen.
Mit der TI 2.0 setzt die gematik auf eine hardwarefreie Lösung. Benötigt wird dann nur noch eine Software als Zugang. Nach jetzigem Stand wird die TI 2.0 allerdings frühestens in zwei bis drei Jahren initial an den Start gehen. So lange muss der Anschluss an die TI weiterhin über bestehende Anschlussmöglichkeiten gewährleistet sein und somit über einen Konnektor erfolgen.
Die Konnektoren sind aus Sicherheitsgründen nur für fünf Jahre zugelassen. Die ersten aktuell in Gebrauch befindlichen Konnektoren schalten sich im Herbst ab und müssen folglich zuvor durch neue ersetzt werden.
Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), geht davon aus, dass die Kosten der in Einzelfällen womöglich schon im Sommer 2022 nötigen Austauschaktion voll erstattet werden. „Das muss natürlich komplett finanziert sein und kann nicht zulasten der Zahnärzte gehen”, sagte er den zm. Zurzeit sei eine komplette Kostenübernahme unter allen Beteiligten aber auch unstrittig. Die Praxen könnten zudem darauf vertrauen, dass wahlweise der PVS-Hersteller oder der jeweils beschäftigte IT-Dienstleister den Zeitpunkt im Blick hat, an dem das fest verbaute Schlüssel-Zertifikat abläuft.