Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP)

Start der fünften Runde – mit vielen Benefits für die Zahnärzteschaft

Die fünfte Runde des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP) geht an den Start. Ab September werden die diesjährigen Erhebungsunterlagen an rund 34.000 Zahnarztpraxen bundesweit verschickt. Die Erhebung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zur Kosten- und Versorgungsstruktur der Vertragszahnarztpraxen ist inzwischen eine bewährte Datengrundlage zur Kostenentwicklung in den Zahnarztpraxen.

Die Erhebung sei gerade auch angesichts der derzeit wirtschaftlichen Herausforderungen für die medizinische Versorgung in Deutschland und den daraus sich ergebenden engeren Verteilungsspielräumen für die Praxen von großer Bedeutung, betont die KZBV. Bereits in den ersten bundesweiten Befragungsjahren von 2018 bis 2021 war das ZäPP durch die Mitarbeit der vielen teilnehmenden Zahnarztpraxen für die KZBV ein großer Erfolg: Mit rund 3.000 jährlich eingegangenen Erhebungsbögen lag die bundesweite Rücklaufquote bei fast zehn Prozent. Diese im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen sehr positive Resonanz erlaube substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung, so die KZBV. Zugleich zeige das Ergebnis, wie wichtig den Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten die aktive Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufs ist.

Zwischenbilanz von ZäPP

Mit dem ZäPP wird eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen aufgebaut. Die Anwendungsbeispiele aus den vergangenen Jahren sind zahlreich: 

  • ZäPP ist im Einsatz bei der Neuausrichtung der PAR-Behandlung, der Einführung der Unterkieferprotrusionsschiene in den BEMA und weiteren Vergütungsverhandlungen.

  • ZäPP lieferte Unterstützung beim für alle Vertragszahnarztpraxen ausgehandelten Pandemiezuschlag von 275 Millionen Euro sowie bei zahlreichen Punktwertverhandlungen auf lokaler sowie bundesweiter Ebene. 

  • Auch für Berechnungen unterschiedlicher Pandemieauswirkungen oder bei der Betrachtung anderer zahnärztlicher Bereiche (Praxisstrukturen, Versorgungsstrukturforschung, Auswirkungen regulatorischer Neuerungen oder auch Auswirkungen von unvorhergesehenen volkswirtschaftlichen Ereignissen wie erhöhter Inflation oder Energieknappheit/-preisinflation infolge des Ukraine-Krieges) ist das ZäPP unerlässlich. 

  • Ferner gibt es für das ZäPP eine Vielzahl praktischer Anwendungen, die den Zahnärztinnen und Zahnärzten direkt zugutekommen – sei es die Niederlassungsberatung durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) oder auch individuelle Praxisbewertungen durch Gutachter oder Steuerberater. Auch amtliche Stellen sind auf die Daten angewiesen (zum Beispiel Statistische Ämter).

Auch in diesem Jahr ruft die KZBV wieder alle Zahnarztpraxen auf, sich an der Erhebung zu beteiligen. Eine rege und auch in den kommenden Jahren regelmäßige Teilnahme am ZäPP sei der Schlüssel zum Erfolg der Erhebung. Dies sei ausschlaggebend angesichts der enger werdenden Verteilungsspielräume, wie sie beispielsweise derzeit im von der Bundesregierung geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) offenkundig werden. Auch sei es weiterhin wichtig, die weitreichenden Folgen der Corona-Pandemie für die Zahnarztpraxen mit konkreten Zahlen zu belegen. 

Neu: Nutzung des Online-Fragebogens

Im Verlauf des Septembers werden die diesjährigen Erhebungsunterlagen an rund 34.000 Praxen bundesweit verschickt. Eine vorherige Anmeldung oder Bestellung von Unterlagen ist nicht notwendig. Das ZäPP ist in Form eines Panels organisiert. Das heißt, das Grundkonzept basiert auf einer hohen Teilnahmequote der Praxen über mehrere Jahre hinweg. In der kommenden Erhebung wird verstärkt auf den Online-Fragebogen gesetzt. Alle Praxen, die in den Jahren 2020 und 2021 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, erhalten in Kürze ihre individuellen Zugangsdaten. Das Online-Verfahren ist nach Angaben der KZBV nicht nur umweltfreundlicher und kostengünstiger, sondern ermöglicht den Teilnehmenden, den Fragebogen zur gleichen Zeit wie die Steuerberater auszufüllen. Die dazugehörigen Erfassungshinweise und Eingabekontrollen erleichtern das korrekte Ausfüllen des Fragebogens. Wer den Erhebungsbogen weiterhin in Papierform ausfüllen möchte, kann ihn bei der Treuhandstelle anfordern.

Statement von Martin Hendges

Fundierte Daten im Interesse der Zahnärzteschaft:

„Auch in diesem Jahr bittet die KZBV wieder um aktive Unterstützung bei ihrem Engagement für die Zahnärztinnen und Zahnärzte. Allen Praxen, die sich bereits bisher am ZäPP beteiligt haben, daher nochmals ein herzliches Dankeschön! Es kommt auf eine rege und auch in den kommenden Jahren regelmäßige Teilnahme am ZäPP an. Je höher der Rücklauf über mehrere Jahre hinweg ist, desto höher ist auch die Validität und Akzeptanz der Daten.

In diesem Jahr wird wieder zusätzlich bei den Zahnarztpraxen die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts durchgeführt. Methodisch ist diese Erhebung, im Gegensatz zum ZäPP, nur auf die Bestimmung von bundesdeutschen Durchschnittswerten, nicht jedoch jährlichen Veränderungsraten auf Bundes- und KZV-Ebene ausgerichtet. Für die Zwecke der KZBV und der KZVen – auf Grundlage einer wissenschaftlich fundierten Datenbasis das vertragszahnärztliche Geschehen auf Bundes- sowie regionaler Ebene sowie für Vertragsverhandlungen im GKV-Bereich darzustellen – ist die ZäPP-Erhebung weiterhin unumgänglich. Die vom Statistischen Bundesamt an der Teilnahme verpflichteten Zahnarztpraxen haben aber die Möglichkeit, ebenfalls am ZäPP teilzunehmen und hierbei die bereits benötigten zusammengetragenen Daten ein weiteres Mal zu nutzen.

Die Teilnahme am ZäPP bringt mit der Teilnehmer-Incentivierung finanzielle Unterstützung, einen Zugang zum Berichtsportal mit interessanten Vergleichsmöglichkeiten für die teilnehmende Praxis und stärkt den gesamten Berufsstand. Mit dieser wissenschaftlich fundierten Datenbasis können die Interessen der gesamten Vertragszahnärzteschaft in Verhandlungen der KZVen und der KZBV mit den gesetzlichen Krankenkassen zielführend vertreten werden. Denn Verhandlungen auf Landes- und Bundesebene sind Voraussetzung dafür, dass angemessene Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Praxen und damit für eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet werden können.

Mit Blick auf das Thema Datenschutz versichern wir Ihnen einmal mehr ausdrücklich: Ihre freiwilligen Angaben sind in guten Händen! Die Zusammenarbeit mit dem Zi hat sich bewährt, denn das Institut verfügt über langjährige Erfahrung mit ähnlichen Befragungen im ärztlichen Bereich. Zudem kann durch die Einbindung einer Treuhandstelle und eines Notars ein Maximum an Datenschutz und Datensicherheit garantiert werden. Dank Pseudonymisierung und gesicherter Datenverarbeitung nach höchsten Standards ist eine nachträgliche Zuordnung der Angaben zu bestimmten Praxen ausgeschlossen.

Ihre Mithilfe bei diesem wichtigen Langzeitprojekt zählt! Es geht um die individuellen Rahmenbedingungen für Ihre Praxis und damit um die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten! Dies besonders auch im Hinblick auf die drohenden Einschnitte durch das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.

Für Ihr aktives kollegiales Engagement beim ZäPP darf ich mich vorab schon einmal ganz herzlich bedanken!“

Freiwillige Teilnahme und viele nützliche Tools

Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig, eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Die Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen wird mit einer finanziellen Anerkennung honoriert. Übrigens: Wer bereits im Jahr 2021 beim ZäPP dabei war, muss den Fragebogen nur noch für das vergangene Jahr ausfüllen – und erhält dennoch die gleiche finanzielle Anerkennung, informiert die KZBV. Als zusätzliches Dankeschön erhalten alle Teilnehmenden nach Abschluss der Erhebung zudem einen Online-Zugang zu ihrem individuellen Berichtsportal. Hier sind die eigenen Praxisdaten aufbereitet und zusammengefasst und können direkt mit Durchschnittswerten anderer Praxen verglichen werden (siehe Beispielgrafiken).



Das dynamisch nutzbare Tool gibt einen Überblick über die eigene betriebswirtschaftliche Situation und dient den Teilnehmenden zugleich als Kontroll- und Planungsinstrument. Auch diejenigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die als Teilnehmende der Erhebungswellen 2018 bis 2021 bereits einen Praxisbericht erhalten haben, profitieren von der erneuten Bereitstellung des Berichts, in dem aktualisierte Vergleichsdaten sowie erweiterte Vergleichsgruppen und Kennzahlen für die eigene Praxis zur Verfügung gestellt werden.

Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung erneut vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird. Das Zi führt neben dem ZäPP auch Befragungen für die Ärzte, MVZ und Apotheken durch – also für den gesamten ambulanten Bereich.

Weitere aktuelle Informationen zum ZäPP erhalten Sie von Ihrer KZV, vom Zi, von der KZBV (www.kzbv.de/zaepp) sowie im Rahmen der Berichterstattung in den zm (www.zm-online.de). Bei Rückfragen steht Ihnen während der Erhebungsphase die Treuhandstelle des Zi unter der Rufnummer 0800 4005–2444 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr zur Verfügung. Oder Sie schicken eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an E-mail:. Das ZäPP im Web ist für Sie, Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater unter"http://www.zäpp.de erreichbar" - external-link-new-window.

Warum der Einsatz von ZäPP weiter wichtig ist:

  • Die Verteilungsspielräume werden enger, wie aktuell im Zuge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes offenkundig wird. Intensive Diskussionen mit Verhandlungspartnern und gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern stehen an. 

  • Die Kostenentwicklungen aufgrund der stark steigenden Energiekosten und der allgemeinen Inflation sind Faktoren, die die Zahnärzteschaft lange begleiten werden.

  • Wirtschaftliche Entwicklungen müssen belegt werden, entsprechend ist eine stabile Datenbasis über die Jahre notwendig. Hierfür ist eine hohe Teilnehmerzahl wichtig.

  • Auch die weitreichenden Folgen der Corona-Pandemie für Zahnarztpraxen müssen weiterhin realistisch abgebildet werden. 

  • Die Nutzung von vielfältigen Modell- und Szenarioanalysen mit dem ZäPP ist notwendig, um weiterhin datenbasierte Argumente bei der Vertretung der zahnärztlichen Interessen zu haben. Die Analysemöglichkeiten und damit die Aussagekraft der Ergebnisse steigen über die Jahre mit längerer Panellaufzeit.

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