3M gewinnt Klage zu dentalen Mischkanülen
Das Gericht befand, dass die dentalen Mischkanülen der Firma Seil den an ihrer typischen roten Farbe erkennbaren dentalen Mischkanülen von 3M, die unter der Marke 3M Espe Penta Mischkanülen vertrieben werden, täuschend ähnlich sehen. Das Urteil ist rechtskräftig und hat zur Folge, dass es Seil von nun an dauerhaft untersagt ist, seine roten Mischkanülen in Deutschland zu vertreiben.
Die Mischkanülen von 3M sind im Markt bekannt und haben im Wettbewerb Unverwechselbarkeit erlangt. Mit ihrem besonderen Design, das durch ein Gebrauchsmuster geschützt und als Geschmacksmuster eingetragen ist, sind die hochwertigen Penta Mischkanülen die perfekte Ergänzung für 3M Espe Pentamix Mischgeräte und sorgen für absolut homogene und reproduzierbare Mischergebnisse. Auch erleichtern sie die Extrusion des Abformmaterials.
Zur Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung investiert 3M fortlaufend in Forschung und Entwicklung. Durch Schutz seines geistigen Eigentums und einen Vertrieb, der ausschließlich über sichere und autorisierte Wege erfolgt, trägt das Unternehmen dazu bei, Zahnärzte und ihre Patienten vor Produktplagiaten zu schützen.