Dürr Dental Imaging Software: DICOM-Standard

Immer einen Schritt voraus

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Für Bestandspraxen der Dürr Dental Imaging-Software besteht kein Handlungsbedarf bezüglich der neuen DICOM-Anforderungen ab Anfang Januar 2020.

Am 1. Januar 2020 tritt die DIN 6862-2 in Kraft. Der Zweck hinter der Norm: In der digitalisierten Dentalbranche möchte der Gesetzgeber gewährleisten, dass Daten zwischen Akteuren, wie Zahnärzten, Laboren, Gutachtern und zahnärztlichen Stellen reibungslos ausgetauscht werden können. Als einheitliches Format für medizinische Bilddaten dient ab diesem Stichtag der DICOM-Standard (Digital Imaging and Communications in Medicine).

Für Dürr Dental als kundennahem Lösungsanbieter steht bei der Entwicklung von Imaging-Software der digitale Praxis-Workflow stets im Blickpunkt. Aus diesem Grund besteht für Bestandspraxen des Unternehmens kein Handlungsbedarf bezüglich der Neuerung. „Die Programme VistaSoft und DBSWIN speichern und exportieren bereits seit vielen Jahren Röntgenbilder gemäß der bald verpflichtenden Norm“, so Produktmanager Tim Bohmüller. „Darüber hinaus arbeiten unsere Experten bereits an der neuen VDDS DICOM Schnittstelle, dem „Basic Dental Workflow“, für einen noch effizienteren praxisinternen Austausch“, fügt er hinzu.

Die bewährte VDDS-Schnittstelle wird im Zusammenhang mit der DIN 6862-2 weiter angepasst, um eine störungsfreie Kommunikation zwischen verschiedenen Anwendungsprogrammen sicher zu stellen. Für die Bietigheimer Hersteller von Medizintechnik ist diese Weiterentwicklung Teil des Ziels, Zahnärzten bei ihren Aufgaben als Praxisbetreibern als starker Partner zur Seite zu stehen. Somit geht Dürr Dental einen weiteren Schritt in Richtung offene Systeme und ermöglicht den Zahnärzten maximale Flexibilität in Bezug auf ihre Daten.

Für Bestandspraxen der Dürr Dental Imaging-Software besteht kein Handlungsbedarf bezüglich der neuen DICOM-Anforderungen ab Anfang Januar 2020.

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