60 Gramm Eigenbesitz sollen erlaubt sein
Die Toleranzmenge von 50 bis 60 Gramm für den Eigenbesitz von Cannabis gilt nur für den privaten Raum. Wer in der Öffentlichkeit unterwegs ist, darf zwischen 25 und 30 Gramm der Droge bei sich führen, um mit einer Ordnungswidrigkeit davonzukommen.
Es darf mehr selbst angebaut werden
Beim Eigenanbau soll nach dem Willen der Koalition ab dem kommenden Jahr folgende Regel gelten: Straffrei ist der Anbau von bis zu 50 Gramm Cannabis statt 25 Gramm. Die maximale Bußgeldhöhe wird von 100.000 Euro auf 30.000 Euro abgesenkt.
Der abschließende Entwurf für das Cannabis-Gesetz sieht außerdem eine kleinere Bannzone vor. Laut Gesetzentwurf soll der Konsum von Cannabis im Umkreis von 100 Metern um Kitas, Schulen und Spielplätze verboten sein. Ursprünglich waren 200 Meter Abstand im Gespräch. Die Regeln gelten nur für Volljährige. Für unter 18-Jährige bleibt der Konsum verboten.
Neuer Zeitplan für das Gesetz
Ursprünglich war geplant, dass das Cannabis-Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Nun sollen ab 1. April 2024 die neuen Regeln für den Eigenbesitz gelten und am 1. Juli 2024 der Startschuss für Cannabis-Clubs fallen, in denen Mitglieder die Pflanzen gemeinschaftlich anbauen dürfen.