Ab heute ist der ePA-Anschluss verpflichtend!
Seit dem 1. Januar stellen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine ePA zur Verfügung. Die Zahnarzt- und Arztpraxen konnten diese Akten bis vor Kurzem jedoch noch nicht befüllen oder einsehen, weil die dafür nötigen Komponenten, insbesondere das Konnektor-Update und die Anpassung der Praxis-Software, noch nicht zur Verfügung standen. Mitunter noch immer nicht zur Verfügung stehen.
Aussstattung und Zahnarztausweis müssen zumindest bestellt sein
Ab heute müssen jedoch alle Arzt- und Zahnarztpraxen die für die Bedienung der ePA notwendige Ausstattung und einen elektronischen Zahnarztausweis (eHBA) bereithalten oder zumindest bestellt haben, ansonsten droht ihnen eine Honorarkürzung um ein Prozent.
Digitaler Impfpass wird Teil der ePA
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