Arztpraxis erhält fälschlicherweise 116.000 eAU
Man sei am 30. Juni von einem KIM-Anbieter darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass es innerhalb der „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) zu einer Fehlleitung von Nachrichten gekommen ist, schreibt die gematik. Die fehlgeleiteten Nachrichten enthielten nach aktuellem Kenntnisstand vor allem elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAUs), heißt es. Schuld an der Fehlleitung sei „wahrscheinlich eine fehlerhafte Implementierung in Praxisverwaltungssystemen von einigen Herstellern“.
Um weitere Fehlleitungen zur betroffenen Praxis zu unterbinden, sei deren KIM-Adresse „unmittelbar nach Bekanntwerden des Problems“ aus dem Verzeichnisdienst entfernt worden, meldet die gematik – um sich anschließend selbst zu widersprechen. Nach derzeitigen Erkenntnissen handelt es sich um 116.466 eAU-Nachrichten, die seit September 2022 fälschlich an die Arztpraxis gesendet wurden. Ein Großteil dieser Nachrichten sei „aufgrund von technischen Gegebenheiten“ erst in den vergangenen zwei Monaten falsch zugesendet worden.
Ist alles unter Kontrolle? Scheinbar nicht.
Aber es kommt noch besser: Die betroffene Arztpraxis bemerkte das hohe E-Mailaufkommen laut gematik erst, „als sich das Systemverhalten veränderte und die Praxis ihren Systemanbieter um Aufklärung bat. Daher blieb das Problem über einen längeren Zeitraum unerkannt“. Nach aktuellem Kenntnisstand sei es wahrscheinlich, dass die Praxis aus technischen Gründen die fehlgeleiteten E-Mails nicht öffnen konnte, schreibt die Behörde weiter und beruhigt: „Das Übermittlungsverfahren durch KIM hat trotz der Fehlleitung keine Zugriffe von Unbefugten außerhalb der Telematikinfrastruktur zugelassen.“
Ursache des Vorfalls ist nach gematik-Darstellung der Fehler einer „unvollständigen Prüfung“ der Identifizierungsnummern von Arztpraxen und Krankenkassen im Verzeichnisdienst. Darum konnte im beschriebenen Fall „keine eindeutige Zuordnung (...) gewährleistet werden“. Schuld seien die Primärsystemhersteller, heißt es abschließend. Diese würden nun „erneut aufgefordert, die seit 2022 geltende Prüfpflicht umgehend umzusetzen“.