Corona-Impfverordnung bis zum 7. April verlängert
Leistungen die zwischen dem 1. Januar und dem 7. April 2023 erbracht werden, sollen dann allerdings nicht mehr aus Bundesmitteln, sondern von der GKV und teils von den privaten Krankenversicherungen finanziert werden.
Ab dem 8. April 2023 entfällt die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung im Hinblick auf den Anspruch auf Schutzimpfungen, weshalb dann wesentliche Teile außer Kraft gesetzt werden, einschließlich der Regelungen zum Leistungsanspruch und zu den berechtigten Leistungserbringern (§§ 1 bis 4 CoronaImpfV). Die Coronavirus-Impfverordnung selbst soll bis Ende 2024 Bestand haben.
Überdies sollen die von den Ländern betriebenen Impfzentren und mobilen Impfteams nicht mehr vom Bund hälftig finanziert werden. Beschlossen wurde in einem fachfremden Antrag auch, dass Apotheker im Rahmen der Regelversorgung künftig gegen Corona impfen dürfen.
Die Verordnung soll am 21. Dezember vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die derzeit gültige Coronavirus-Impfverordnung würde zum Jahresende auslaufen.