Das sollten Chefs und Angestellte zur Weihnachtszeit wissen
1. Die Wahrheit über Heiligabend und Silvester
Sind Heiligabend und Silvester Feiertage? Nein, der 24. und der 31. Dezember sind reguläre Arbeitstage. Wer diese Tage freihaben will, muss also Urlaub nehmen. Aber es gibt Ausnahmen. In manchen Arbeits- oder Tarifverträgen ist geregelt, dass diese Daten halbe Urlaubstage oder zusätzlich freigestellt sind. Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht des VdAA, Volker Görzel, rät daher zur Prüfung dieser Regelung im eigenen Betrieb, um Missverständnisse zu vermeiden. Ist der Betrieb ab Ende Dezember geschlossen, kann der Arbeitgeber tatsächlich sogenannten „Zwangsurlaub“ anordnen.
2. Betriebsferien und Urlaubssperren?
Schließt die Praxis über Weihnachten, dürfen Betriebsferien angeordnet werden – aber nur, wenn die Auftragslage das rechtfertigt. Gibt es einen Betriebsrat, ist dieser bei der Planung mit im Boot, erinnert Görzel.
Umgekehrt gibt es auch Urlaubssperren in dieser Zeit. Besonders in Branchen wie dem Handel oder der Gastronomie kann der Arbeitgeber Urlaub verweigern, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Dafür müssen dringende betriebliche Gründe klar und nachvollziehbar sein. Außerdem muss die Ankündigung frühzeitig erfolgen.
3. Weihnachtsgeld
Haben Arbeitnehmer automatisch Anspruch auf Weihnachtsgeld? Nein. Nur wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung geregelt ist, gibt es einen Rechtsanspruch.
Der Fachanwalt rät Arbeitgebern zu klar formulierten Klauseln, wie einem Freiwilligkeitsvorbehalt. So können künftige Ansprüche vermieden werden. Arbeitnehmer hingegen sollten genau prüfen, ob ihnen durch wiederholte Zahlungen nicht doch ein Anspruch zusteht.
4. Weihnachtsfeier: Spaß mit Regeln
Darf der Chef zur Weihnachtsfeier zwingen? Nein, niemand muss teilnehmen. Wird gemeinsam gefeiert, sollte jedoch klar sein, dass Beleidigungen, Übergriffe oder übermäßiger Alkoholkonsum schwerwiegende Konsequenzen wie Abmahnungen oder sogar Kündigungen haben können. Übrigens: Fotos von der Feier dürfen nur mit Ihrer Zustimmung veröffentlicht werden, sagt Görzel. Das regeln das Kunsturhebergesetz (KUG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). „Also: Fragen Sie lieber nach, bevor Sie sich in Social-Media-Posts wiederfinden.“
5. Unfallschutz auf dem Weg zur Weihnachtsfeier
Ein Unfall auf der Weihnachtsfeier oder auf dem Heimweg? Das kann ein Arbeitsunfall sein – vorausgesetzt, die Feier wurde offiziell vom Arbeitgeber organisiert. Aber Achtung: Wer alkoholisiert fährt, riskiert den Versicherungsschutz (und den Führerschein). Also lieber das Taxi nehmen oder den Heimweg gut planen.