Deutsches Staatsexamen für Ärzte aus Drittstaaten?
Ein bundesweit einheitliches und zuverlässiges Verfahren zur Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten mit einem Abschluss aus einem Drittstaat fordert die Ärztekammer Niedersachsen. Das bezieht sich auf Grundsätzlich bedürfe es einer Überprüfung der ärztlichen Fachkenntnis und Fähigkeit sowie des deutschen Fachsprachniveaus bei Qualifikationen, die außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz erworben wurden, stellte die Kammer klar.
Einheitliche, vergleichbare Anforderungen gibt es nicht
Die fachliche Prüfung könne durch zwei unterschiedliche Verfahren erfolgen: entweder über eine Gleichwertigkeitsprüfung (Prüfung der jeweiligen Studieninhalte auf Gleichwertigkeit zum deutschen Medizinstudium) oder – wenn die Gleichwertigkeit aus unterschiedlichsten Gründen nicht festgestellt werden konnte – über eine Kenntnisprüfung (Prüfung der Fähigkeiten der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers). Einheitliche, vergleichbare qualitative Anforderungen seien somit nicht sichergestellt.
Der Vorschlag der Kammer: ein bundesweit einheitliches und zuverlässiges Verfahren. „Das etablierte deutsche Staatsexamen ist hierzu am besten geeignet“, erklärte Dr. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen. „Sowohl Patientinnen und Patienten als auch ärztliche und nicht-ärztliche Kolleginnen und Kollegen können sich auf eine in diesem Rahmen überprüfte ärztliche Qualifikation fest verlassen.“ Die Kammerversammlung hatte dazu kürzlich eine entsprechende Resolution verabschiedet.
Wenker betonte zugleich, dass Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland sehr willkommen sind: „In der ärztlichen Versorgung in Niedersachsen arbeiten Menschen mit ganz unterschiedlichen Herkunftsgeschichten gemeinsam zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten. Diese Diversität bereichert unser Gesundheitssystem sowohl fachlich als auch menschlich.“