Diese Beschlüsse wurden verabschiedet
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der KZBV und zugleich das oberste Entscheidungsgremium der Vertragszahnärzteschaft in Deutschland.
Seit dem 1. Januar 2005 besteht die Vertreterversammlung aus 60 Mitgliedern. Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind der/die Vorsitzende jeder Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) und einer seiner Stellvertreter. Die Vorstände und ihre Stellvertreter nehmen 34 Sitze ein. Die übrigen 26 Delegierten werden von den Vertreterversammlungen der KZVen aus ihren Reihen unter Berücksichtigung des Verhältniswahlrechtes gewählt.