Durchgefallen? Zur Belohnung gibt‘s den Bachelor
Zur Minderung des Fachkräftemangels sollen in Nordrhein-Westfalen auch die Hochschulen ihren Beitrag leisten. Als Lösung stellt sich die Landesregierung dabei aber nicht die Erhöhung der Studienplätze vor, sondern sie plant eine „Attraktivitätsoffensive für den Hochschulbereich“. Mit einem neuen Gesetzentwurf des „Hochschulstärkungsgesetzes“ will man unter anderem „durch studierendenfreundlichere Präzisierungen im Gesetzestext für mehr Transparenz“ sorgen, wie es im vorliegenden Referentenentwurf heißt.
Der Bachelor für die Zahnmedizin
Das 337 Seiten umfassende Papier enthält auch neue Regelungen für die zahnmedizinische Ausbildung in Nordrhein-Westfalen. Unter anderem soll ein „integrierter“ Bachelor eingeführt werden. In Paragraf 66 Abs. 1c heißt es „Die Universität verleiht Studierenden eines Studiengangs der Zahnmedizin …. einen Bachelorgrad, wenn sie den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (gem. ZApprO) oder die zahnärztliche Prüfung (gem. AOZ) nicht bestanden haben“.
Scharfe Kritik von Bundeszahnärztekammer und aus der Fachwelt
Der Gedanke, einen akademischen Grad für das Nichtbestehen einer Prüfung zu verleihen, trifft in der Standespolitik und universitären Fachwelt nicht gerade auf Gegenliebe. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich jetzt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK), die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V. (VHZMK), der Arbeitskreis für die Weiterentwicklung der Lehre in der Zahnmedizin (AKWLZ) und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) an die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen gewandt. Sie kritisieren die geplante Regelung als „Fehlanreiz“ und empfehlen „dringend, den Absatz 1c völlig zu streichen“.
Keine beruflichen Perspektiven für einen Bachelor
In der Begründung verweisen die Verbände auch auf den ungeklärten Status des im Gesetzentwurf aufgeführten Bachelor-Abschlusses: „Wir sehen gegenwärtig keine relevanten beruflichen Perspektiven für diese Bachelor. Selbst wenn sie anschließend ein postgraduales Masterstudium in der Zahnmedizin absolvieren, so muss dabei berücksichtigt werden, dass sich diese postgradualen Masterstudiengänge inhaltlich an Zahnärztinnen und Zahnärzte richten und das vermittelte Wissen ohne Approbation nicht umgesetzt werden kann.“
Qualität der Ausbildung wird gefährdet
Sorgen machen sich Bundeszahnärztekammer und die Verbände auch um die Qualität der Ausbildung. Sie schreiben:
„In der ZApprO (§3 Absatz 4 Satz 2) sind die ECTS-Punkte für das zehnsemestrige Zahnmedizinstudium Studium in einer Höhe von 300 ECTS ausgewiesen. Diese lässt sich im LHG nicht willkürlich und im Widerspruch zur ZApprO auf 180 ECTS verkürzen.“
Aufgrund der Unwägbarkeit zu erwartender verwaltungsgerichtlicher Verfahren besteht die ernsthafte Gefahr, dass die betreffenden Bachelor nach entsprechendem Masterstudiengang – gewissermaßen durch die „Hintertür“ – eine zahnärztliche Approbation anstreben werden, heißt es weiter. Das würde dem auch im geplanten Gesetz formulierten Qualitätsgedanken „diametral entgegenlaufen und darüber hinaus die Patientensicherheit ernstlich gefährden“.
Hier geht's zur kompletten Stellungnahme von Bundeszahnärztekammer und Verbänden und Hier ist der Gesetzentwurf online zu finden.