Bundesrechnungshof kritisiert:

Finanzierung der Krankenhausstrukturen ist nicht Aufgabe der GKV

pr
Politik
Der Bundesrechnungshof hat die Zweckentfremdung von Beitragsgeldern der GKV-Versicherten kritisiert. Das gilt etwa für die geplante Krankenhausreform, aber auch für die Entbudgetierung bei Hausärzten.

In ihrem Protest gegen die Zweckentfremdung von Beitragsgeldern erhalten die Gesetzlichen Krankenkassen jetzt Unterstützung durch den Bundesrechnungshof (BRH). In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, den mehrere Medien zitieren, übt der BRH scharfe Kritik an den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die GKV-Versicherten mit der Finanzierung des Transformationsfonds zu belasten.

Der Fonds ist im Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgesehen und soll jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden. Die Hälfte des Bundes soll dabei vom Gesundheitsfonds getragen werden, der aus den Beiträgen der GKV-Versicherten bestückt wird. Das KHVVG wird derzeit im Bundestag beraten. Die GKV soll dem Fonds ab 2026 jährlich 2,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve bereitstellen – insgesamt 25 Milliarden Euro bis zum Jahr 2035.

„Die Kassen sind für die Kosten der Behandlungen ihrer Versicherten zuständig“

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht jetzt dazu erklärt, dass die Finanzierung von Krankenhausstrukturen nicht Aufgabe der GKV der GKV sei. Die Kassen seien hingegen für die Kosten der Behandlungen ihrer Versicherten und die Betriebsausgaben der Kliniken zuständig. Den Ländern komme die Finanzierung der Krankenhausinfrastruktur zu. Diese hätten ihre Pflichten für Investitionen vernachlässigt.

Die geplante Finanzierung des Transformationsfonds über den Gesundheitsfonds könnte zu einem überdurchschnittlichen Anstieg der Ausgaben der GKV-Finanzen beitragen, zitiert die Presse den Bundesrechnungshof weiter. Damit könnte sich die strukturelle Deckungslücke sprunghaft vergrößern.

Eine Entbudgetierung der Fachärzte lehnt das Gericht ab

Ferner kritisiert der BRH die Pläne Lauterbachs, die hausärztlichen Leistungen zu entbudgetieren, was im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) geplant ist. Die Entbudgetierung schaffe in unterversorgten Gebieten keinen spürbar finanziellen Vorteil, argumentiert der BRH und schlägt vor, diese gezielt auf Regionen mit erheblichen Versorgungsproblemen zu beschränken. Eine Entbudgetierung der Fachärzte lehnt er ab.

„Die klaren Worte des Bundesrechnungshofes sollten die Politik endlich wachrütteln, kommentierte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). „Wir reden in der Krankenversicherung von Beitragserhöhungen von 0,5 bis 0,7 Beitragssatzpunkten allein 2025. Durch die geplanten Gesetze kommen nun weitere Belastungen von 0,1 Prozentpunkten hinzu. Dazu kommen 0,2 Beitragspunkte in der Pflege. Und Jahr für Jahr werden es mehr!“

vdek: „Die Zweckentfremdung von Beitragsgeldern muss ein Ende haben“

Allein um die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren, sollten die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber in der GKV von 2026 bis 2035 rund 25 Milliarden Euro aufbringen, so Elsner weiter. Der Bundesrechnungshof mache deutlich, dass dies eindeutig Sache der Länder sei. Die Zweckentfremdung von Beitragsgeldern müsse ein Ende haben, forderte sie. Auch die geplante Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung fördere nicht die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung und sei nachweislich kein taugliches Mittel für die vorgesehene Stärkung der ländlichen Regionen, unterstütze Elsner den Bundesrechnungshof.

Gegenwind zu den Aussagen des Rechnungshofs kommt hingegen vom Virchowbund. Die Kritik des BRH an der geplanten Entbudgetierung sorgt bei dem Verband für Ärger. „Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres äußert sich der Bundesrechnungshof zu Sachverhalten im Gesundheitswesen auf eine Weise, bei der selbst halbwegs Kundige nur noch mit dem Kopf schütteln können“, konstatierte der Bundesvorsitzende Dr. Dirk Heinrich.

Virchowbund kontert: „Budgetierung führt zu Terminverknappung“

Bereits im Herbst habe das Gremium behauptet, dass die Budgetierung dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung trage und Versicherte vor nicht erforderlichen Leistungen schütze. Und jetzt sehe man dort nach wie vor keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung von Versicherten durch gestrichene Budgets maßgeblich verbessert werde, ärgerte sich Heinrich.

Heinrich: „Budgetierung führt zu Terminverknappung und damit direkt zu weniger Leistungen für Patienten. Und in Gebieten wie Bayern oder Thüringen, wo es faktisch bereits seit Jahren keine hausärztlichen Budgets mehr gibt, sind weder Fehlanreize noch Leistungsausweitungen zu verzeichnen. Außerdem sieht das Sozialrecht eine Vielzahl von Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor, die in den Praxen inzwischen zu einer unerträglichen Bürokratielast geführt haben.“

Der Bundesrechnungshof hatte seinen Bericht zur Vorbereitung der parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 vorgelegt.

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