G-BA aktualisiert Programm für Herzkranke
Wie der G-BA am 17. April mitteilte, beschloss er beispielsweise Anpassungen bei den Diagnosekriterien, der individuellen Therapieplanung und den therapeutischen Maßnahmen des DMP KHK. Grundlage für die Aktualisierung des strukturierten Behandlungsprogramms war demnach die Auswertung von insgesamt 12 evidenzbasierten medizinischen Leitlinien zur Koronaren Herzkrankheit durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
BMG muss Beschluss noch prüfen
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss den Beschluss noch prüfen. Wird er nicht beanstandet, tritt er am ersten Tag des Quartals in Kraft, das auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgt. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern dann an die neuen Anforderungen angepasst werden.
In den strukturierten Behandlungsprogrammen werden die Patienten laut G-BA leitliniengerecht und strukturiert behandelt. Außerdem werden sie dabei unterstützt, die individuell vorhandenen Risikofaktoren für einen ungünstigen Erkrankungsverlauf zu erkennen und möglichst zu reduzieren.