Gefälligkeitsatteste: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Arzt und Zahnarzt
Der Zahnarzt und der Allgemeinmediziner aus Offenburg sollen Frauen und Männern ohne vorherige Untersuchung oder medizinisches Gespräch bescheinigt haben, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen.
Daten von mehr als 100 Patienten sichergestellt
Wie der SWR mitteilt, hatte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag die Ermittlungsverfahren "wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse" bestätigt. Vergangene Woche seien die Praxisräume der Mediziner durchsucht und Beweismittel sichergestellt worden, berichtet der Sender. Bei dem Zahnarzt habe man demnach Daten von mehr als 100 Patienten sichergestellt, denen er auf bloßen Wunsch hin ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt habe.
Der Zahnarzt habe im Anschluss in einem Schreiben an den SWR darauf hingewiesen, dass er seine Atteste korrekt ausstelle und "betroffene Patienten" weiterhin von ihm "korrekte Atteste" erhielten. Wie der SWR weiter berichtet, habe der Zahnarzt vergangene Woche über verschiedene Telegram-Gruppen auf die Durchsuchungen seiner Praxisräume aufmerksam gemacht und dort geschrieben, dass er für den anstehenden Gerichtstermin "wahrscheinlich einen Facharztkollegen, für die Beurteilung des gesundheitlichen Risikos beim Maskentragen (…) zur Unterstützung gut gebrauchen könne“.
Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Haft
Der Strafrahmen für das den Medizinern vorgeworfene Delikt reiche laut Anklagebehörde von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Haft. Patienten könnten sich einer mit Bußgeld bewehrten Ordnungswidrigkeit schuldig machen. Aktuell würden die Beweismittel ausgewertet, die Ermittlungen zur Prüfung eines hinreichenden Tatverdachts dauerten noch an, sagte die Staatsanwaltschaft dem SWR. Zum jetzigen Zeitpunkt sei dager noch nicht klar, ob Anklage gegen den Zahnarzt erhoben werde. Wie der SWR mit Verweis auf die Staatsanwaltschaft meldet, sollen die Ermittlungen voraussichtlich bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.
"Report Mainz" hatte Anfang Juli über Mediziner berichtet, die ohne Untersuchung oder ein medizinisches Gespräch Atteste gegen die Maskenpflicht ausstellen (siehe Kasten). Der Anfangsverdacht gegen den Zahnmediziner habe sich laut Staatsanwaltschaft unter anderem aus der Berichterstattung bei "Report Mainz" ergeben.