Bericht über die Initiative "Ärzte für Aufklärung"

Gefälligkeitsatteste gegen die Maskenpflicht sind strafbar

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Mitglieder der Initiative "Ärzte für Aufklärung" stellen laut Recherchen von "Report Mainz" offenbar Gefälligkeitsatteste gegen die Maskenpflicht aus. Das ist strafbar - es drohen Geld- und Haftstrafen sowie der Entzug der Approbation.

"Wir kritisieren die aktuellen Maßnahmen als überzogen", heißt es auf der Website der Initiative "Ärzte für Aufklärung" um die Hamburger Mediziner Walter Weber, Heiko Schöning, Marc Fiddike und Olav Müller-Liebenau zu den von der Regierung in Abstimmung mit Wissenschaftlern erlassenen Bestimmungen zur Bekämpfung des neuartigen Corona-Virus.

Die Gefährlichkeit des Virus wird geleugnet

In Statements und Interviews verharmlosen die Mediziner die Gefährlichkeit von SARS-CoV-2 und stellen die Handlungsempfehlungen der Virologen in Abrede. Die Berichterstattung in den Medien über die Pandemie wird von ihnen als "Staatsfunk" verunglimpft. Schöning sprach auf einer Demonstration in Hannover von einer „Weltregierung, die sich jeder Kontrolle entzieht“.

Die Initiatoren vermuten hinter den Vorschriften zur Eindämmung des Virus eine große Verschwörung. Das Tragen einer Maske halten sie für überflüssig. Wie Report Mainz in seiner Sendung vom 7. Juli berichtet, sprechen sie sich in dem Zusammenhang dafür aus, "großzügig" Atteste gegen die Maskenpflicht auszustellen.

2.000 Unterstützer, darunter mehrere hundert Ärzte und Zahnärzte

Aktuell listet die Gruppe auf ihrer Website namentlich 2.000 Unterstützer, darunter mehrere hundert Ärzte und Zahnärzte. Dass etliche von ihnen auf ihrer Praxiswebsite auf die Möglichkeit hinweisen, Patienten Gefälligkeitsatteste gegen die Maskenpflicht zu geben, zeigen die Reporter in ihrem Beitrag. Sie fragen daraufhin verdeckt per E-Mail bei mehr als 40 Zahnärzten und Ärzten stichprobenartig eine solche Bescheinigung an - explizit nicht aus medizinischen Gründen, sondern weil man die Maskenpflicht als "Corona-Irrsinn" persönlich ablehne.

Insgesamt 19 der angeschriebenen Ärzte hätten positiv geantwortet. Vier Praxen aus vier verschiedenen Bundesländer suchen die Journalisten schließlich auf, wo sie nach eigener Aussage problemlos ein Blanko-Attest erhalten, dabei hätten zwei Mediziner den vermeintlichen Patienten nicht einmal gesehen. Ein weiterer Arzt habe per E-Mail angekündigt, ein Blanko-Attest nach der Überweisung von 50 Euro zuzuschicken.

Als die Reporter sich im Anschluss zu erkennen geben und um eine Stellungnahme bitten, habe es in einem Fall geheißen, es hätte eine Patienten-Verwechslung gegeben, andere Mediziner hielten ihr Verhalten indes für medizinisch gerechtfertigt.

Das Ausstellen unrichtiger Zeugnisse ist strafbar


Die strafrechtliche Relevanz für eine willkürlich attestierte Masken-Unverträglichkeit hebt Prof. Martin Stellpflug, Fachanwalt für Medizinrecht in Berlin, in dem Beitrag hervor: "Strafbar handelt derjenige, der ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand von Menschen ausstellt wider besseren Wissens." Diese Unrichtigkeit werde gemeinhin schon angenommen, wenn es keine Untersuchungen vorher gegeben hat.
Zum Tragen komme hier Paragraf 278 StGB, der das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse berufsrechtlich mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafen sanktioniere, sagte er der "Ärzte Zeitung". Voraussetzung seien (erstens) die wissentliche Ausstellung eines Falsch-Attests zum (zweitens) "Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft". Beide Bedingungen seien in den von „Report Mainz“ geschilderten Fällen erfüllt. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung drohe außerdem der Entzug der Approbation, stellte der Rechtsanwalt und Medizinrechtler Dr. Daniel Geiger ggenüber der "Ärzte Zeitung" abschließend klar.

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