Gesundheits-Apps: Datenschützer sehen Risiken
Immer mehr Menschen nutzten Smartphone-Apps, allerdings oft, ohne sich über die möglichen Folgen im Klaren zu sein. Dies habe der Datenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Reinhard Dankert, festgestellt, wie es in einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa heißt. Beim Jahrestreffen der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern am 6. und 7. April in Schwerin, werde der Schutz solcher persönlicher Daten aus diesem Grund ein Schwerpunkt sein.
Das Ziel müsse laut Dankert der sichere Schutz von Gesundheitsdaten bei der Nutzung sogenannter Wearables - tragbarer Computersysteme - und Gesundheits-Apps sein. Die digitale Aufzeichnung von Laufstrecken, Krafttraining oder Puls könne durchaus zu einer gesundheitsbewussten Lebensweise beitragen. "Doch im Gegensatz zur Fettwaage, deren Ergebnisse nur für das eigene Auge sichtbar wurden, können digitale App-Daten rasch ins Netz gelangen. Ein Knopfdruck genügt. Und dann ist die spannende Frage, wer die Daten wozu nutzt", wird Dankert zitiert.
Risiko-Bewertungen sind möglich
So könnten Versicherungen und Krankenkassen mit Hilfe der Aufzeichnungen detaillierte Risiko-Bewertungen vornehmen und Profile für individuelle Tarife entwickeln. Solche Überlegungen habe es bereits gegeben.
Laut einer Studie des IT-Branchenverbandes Bitkom nutze in Deutschland inzwischen fast jeder Dritte sogenannte Fitness-Tracker oder Gesundheits-Apps zur Aufzeichnung von Gesundheitsdaten, heißt es in der dpa-Meldung weiter. Vor allem Fitness-Armbänder erfreuten sich zunehmender Beliebtheit.
In der Bitkom-Umfrage hätten drei Viertel aller Befragten angegeben, im Krankheitsfall ihre per Tracker gemessenen Werte an ihren Arzt übermitteln zu wollen. Ein Drittel wäre auch bereit, die Daten an Krankenkassen zu geben, etwa um im Gegenzug Prämien zu bekommen.
Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) habe der dpa zufolge aber bereits gefordert, "dass man bei Krankenversicherungen keine Nachteile haben darf, weil man seine Gesundheitsdaten nicht zur Verfügung stellt".