Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes

Gesundheitsförderung läuft wieder auf Vor-Corona-Niveau

pr
Politik
Nach dem starken Einbruch in der Pandemie haben die GKV-Maßnahmen zur Gesundheitsförderung wieder den Stand von vor Corona erreicht. Zu dem Ergebnis kommt der neue Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes.

Rund 630,6 Millionen Euro hatten die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr in Aktivitäten zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, Betrieben und für einzelne Versicherte investiert. Damit haben die Gesamtausgaben der GKV in dem Bereich nun wieder das Niveau vor der Pandemie 2019 (rund 630,8 Millionen Euro) erreicht. Das geht aus dem neuen 156 Seiten umfassenden Präventionsbericht von GKV-Spitzenverband und Medizinischem Dienst Bund hervor.

Diese Kurse boomen

So wurden im Jahr 2023 durch betriebliche Gesundheitsförderung erneut deutlich mehr Beschäftigte (plus 11 Prozent) beziehungsweise Betriebe und Unternehmen (plus 12 Prozent) als im vorangegangenen Berichtsjahr erreicht. Einen starken Zuwachs von 25 Prozent mehr Teilnahmen (2023: 1.613.532, 2022: 1.295.193) verzeichneten die Kursangebote verzeichnen, die sich an einzelne Versicherte wenden und sich mit Bewegungsförderung, Stressbewältigung, Ernährung und Suchtmittelreduktion befassen.

Bei den gesundheitsförderlichen und primärpräventiven Maßnahmen, etwa zur Ernährung und Bewegung oder zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in Lebenswelten wie Kindertagesstätten, Schulen und Kommunen, hatsich die Anzahl der Aktivitäten im Berichtsjahr leicht erhöht (2022: 4.363, 2023: 4.467). Dabei sei die Anzahl der damit erreichten Lebenswelten und Menschen allerdings um sieben beziehungsweise acht Prozent im Vergleich zu 2022 leicht zurückgegangen.

Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass im Bereich der Lebenswelten mit einer gesetzlichen Neuregelung im letzten Jahr die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, um die krankenkassenübergreifenden Aktivitäten des GKV-Bündnisses für Gesundheit ab 2024 auf neuer gesetzlicher Grundlage fortzuführen und insbesondere auf Landesebene auszubauen. In allen 16 Bundesländern haben dazu inzwischen Landesarbeitsgemeinschaften des GKV-Bündnisses für Gesundheit ihre Arbeit aufgenommen.

In der Pflege wurden ein Viertel mehr Menschen errreicht

Die Pflegekassen haben sowohl mehr Pflegeeinrichtungen zu den Möglichkeiten und Inhalten von Gesundheitsförderungs- und Präventionsangeboten informiert und beraten (2023: 3.531, 2022: 2.186) als auch mehr präventive Aktivitäten umgesetzt (2023: 2.796, 2022: 2.529). Mit den Präventionsangeboten der Pflegekassen wurden damit 24 Prozent mehr pflegebedürftige Menschen im Vergleich zum Vorjahr erreicht (2023:125.633, 2022: 101.199). Die Ausgaben für Prävention in Pflegeheimen steigerten sich entsprechend (2023: 20,1 Millionen Euro, 2022: 18,5 Millionen Euro). Das Niveau der Vor-Corona-Zeit sei damit in diesem Bereich nicht nur erreicht, sondern inzwischen deutlich übertroffen werden, so der Verband.

Das Engagement der Krankenkassen könne nur dann sein volles Potenzial entfalten, wenn auch alle übrigen in der Verantwortung stehenden Akteure sich hier verstärkt einbringen – und zwar sowohl im Bund als auch in den Ländern und Kommunen, kommentierte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, den Bericht. „Mit einem Health in All Policies-Ansatz bessere Rahmenbedingungen für Gesundheitsförderung und Prävention zu schaffen, sollte daher dringend auf der Agenda einer nächsten Bundesregierung stehen“, forderte sie.

Der Präventionsbericht erscheine in einer gesundheitspolitisch bedeutsamen Phase, heißt es in dem Papier. Das Bundeskabinett habe am 28. August 2024 mit dem „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) Pläne auf den Weg gebracht, die das Potenzial haben, das Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen im Bereich der Gesundheitsförderung und Primärprävention zugunsten medizinischer Maßnahmen einzuschränken. Der Entwurf sehe eine Finanzierung neu einzuführender ärztlicher und medikamentöser Maßnahmen zulasten der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention vor, zum Beispiel für Präventionskurse, vor. Das GHG würde den verlässlichen Rahmen für diese qualitätsgeprüften Angebote gefährden, so die Kritik.

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