Neue Zahlen aus dem Bundesgesundheitsministerium

GKV im ersten Quartal mit 776 Millionen Euro Defizit

mg
Politik
Die 95 gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten drei Monaten 2024 ein Defizit in Höhe von 776 Millionen Euro erzielt. Die Situation müsse ernst genommen werden, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 79,5 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 80,2 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,3 Prozent einen Zuwachs von 7,0 Prozent, meldet das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz entsprach Ende März mit 1,7 Prozent genau dem Wert des Ende Oktober 2023 für das Jahr 2024 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes.

„Die Krankenkassen haben im 1. Quartal ein erhebliches Defizit ausgewiesen, weil die Ausgabenentwicklung deutlich an Dynamik gewonnen hat“, kommentierte Lauterbach (SPD) die Zahlen. „Auch wenn die Finanzdaten für das erste Quartal mit Blick auf die Gesamtjahresentwicklung noch mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten sind, müssen wir diese Entwicklung ernst nehmen. Umso wichtiger ist es nun, dass wir die vielen effizienzsteigernden Strukturreformen im Gesundheitswesen, die wir begonnen haben, weiter zügig voranbringen.“

Überkapazitäten und 30 Prozent Bettenleerstand in den Krankenhäusern zeigten erneut die Notwendigkeit der Krankenhausreform, so der Minister, der überzeugt ist, dass auch die Notfallreform sowie das Gesunde-Herz-Gesetz helfen werden, Kosten zu senken. „Diese und weitere Reformen sind zentrale Bausteine, um die GKV-Finanzen mittel- bis langfristig zu stabilisieren, indem wir die Versorgung effizienter gestalten, die Versorgungsqualität erhöhen und unnötige Ausgaben vermeiden.“

Kosten für zahnärztliche Leistungen stiegen um 5,3 Prozent

Die Aufwendungen für zahnärztliche Behandlungen (ohne Zahnersatz) stiegen um 5,3 Prozent beziehungsweise 180 Millionen Euro. Während die Ausgaben für den Teilbereich der Parodontalbehandlungen um rund 15 Prozent beziehungsweise 50 Millionen Euro gestiegen sind, so das BMG, „ist die im zahnärztlichen Bereich insgesamt mit dem GKV-FinStG geregelte Begrenzung des Anstiegs der Gesamtvergütung in den vorläufigen Rechnungsergebnissen der Krankenkassen noch nicht erkennbar".

Bei der Interpretation der Daten sei grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Daher seien die Rechnungsergebnisse des 1. Quartals „noch mit Vorsicht zu interpretieren“. Zudem konnten in Folge des Cyberangriffs auf einen großen IT-Dienstleister im GKV-System im Frühjahr 2023 für einzelne Kassen und einzelne Leistungsbereiche die Abrechnungen in den Rechnungsergebnissen des 1. Quartals des Vorjahres nicht in gleichem Umfang wie 2024 in der Erstellung der vorläufigen Rechnungsergebnisse berücksichtigt werden, heißt es.

Die Finanzergebnisse für das 1. Halbjahr 2024 werden Ende August vorliegen.

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