„Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn“
Die „Zweckmäßigkeit“ homöopathischer Leistungen sei nicht gegeben, ist einer Auflistung von Empfehlungen des BMG „für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ zu entnehmen. Das achtseitige Papier wurde am Mittwoch bekannt. Darin steht weiter: „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden. Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden.“ Die Kassen sollen aber die Möglichkeit bekommen, entsprechende private Zusatzversicherungsverträge zu vermitteln.
Auf dem Kurznachrichtendienst X positionierte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch ebenfalls zu dem Thema: „Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn. Auch den Klimawandel können wir nicht mit Wünschelruten bekämpfen. Die Grundlage unserer Politik muss die wissenschaftliche Evidenz sein.“
KBV begrüßt die Ankündigung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) findet es richtig, die Homöopathie als Kassenleistung zu streichen. KBV-Chef Andreas Gassen sagte der „Rheinischen Post“: „Während jede neue Leistung, die in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden soll, zu Recht einen umfangreichen Nutzennachweis durchlaufen muss, hat manche Krankenkasse gerne homöopathische Verfahren und Mittel, für die es keine ausreichenden Studienlagen gibt, im Sinne des Versichertenmarketings angeboten.“
Der Sprecher des GKV Spitzenverbands, Florian Lanz, wies darauf hin, dass das Einsparungspotenzial dieser Maßnahme gering sei. Es handele sich „eher um eine symbolische Geste als um eine Maßnahme mit einem tatsächlichen Effekt“.