Homöopathie soll als GKV-Leistung erhalten bleiben
„Homöopathische und anthroposophische Verfahren und Arzneimittel sind beliebt und ausdrücklich erwünscht“, ist in der Petition zu lesen, die zwischen Januar und März 2024 mitgezeichnet werden konnte. Anders als angekündigt, sei die Abschaffung der Homöopathie als Satzungsleistung zwar im aktuellen Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) nicht mehr enthalten, räumte Petent Stefan Schmidt-Troschke gestern vor dem Petitionsausschuss ein, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe jedoch bei der Vorstellung des Kabinettentwurfs gesagt, dass eine entsprechende Regelung im parlamentarischen Verfahren doch noch ihren Weg ins GVSG finden könnte.
Dazu Kinderarzt Schmidt-Troschke: „Homöopathie genießt eine ganz besonders hohe Wertschätzung in der Bevölkerung.“ Dass mehr als 200.000 Menschen die Petition unterstützt hätten, zeige, dass sie die Abschaffung der Homöopathie als Kassenleistung als Bevormundung empfinden würden. Der Petent argumentierte zudem damit, dass die Kosten für Homöopathie und anthroposophische Medizin sich nur auf 0,03 Prozent der Gesamtausgaben der GKV beliefen und diese Leistungen demnach als „sehr kostengünstig“ bezeichnet werden müssten.
Lauterbach vermisst wissenschaftliche Evidenz
Für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) antwortete der Parlamentarische Staatssekretär im BMG, Edgar Franke (SPD). Er verwies darauf, dass bisher kein homöopathisches Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als wirksam zugelassen worden sei. Die fehlende wissenschaftliche Evidenz sei für Minister Lauterbach ein zentraler Grund, die Erstattungsfähigkeit homöopathischer Leistungen „kritisch zu sehen“.
Franke wies darauf hin, dass das BMG im nun laufenden parlamentarischen Verfahren für das GVSG keine direkte Einflussnahmemöglichkeit mehr habe. Im weiteren Gesetzgebungsverlauf hoffe er auf eine breite öffentliche Diskussion zu dem Thema.