Zur geplanten Verschärfung des Strafrechts

KBV drängt auf besseren Schutz von Arztpraxen vor Anfeindungen und Gewalt

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Politik
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert einen besseren Schutz von Ärzten, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitenden vor Anfeindungen und Gewalt.

„Die Praxen sind immer häufiger von Beschimpfungen, Beleidigungen und aggressivem Verhalten von Patientinnen und Patienten betroffen. Bundesjustizminister Marco Buschmann muss sie bei der geplanten Verschärfung des Strafrechts deshalb unbedingt berücksichtigen“, fordert der KBV-Vorstand.

Die KBV unterstütze das Vorhaben des Gesetzgebers, mit dem Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs, den Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten zu stärken, erklärte KBV-Chef. Dr. Andreas Gassen. Allerdings fehlten in dem Gesetzentwurf die Praxen.

Die Vertragsärzte, -psychotherapeuten und ihre Mitarbeitenden kümmerten sich jeden Tag um die Gesundheit der Menschen im Land, erläuterte Gassen. „Wir fordern daher Herrn Buschmann auf, in dem Gesetzentwurf die Praxen explizit zu erwähnen und ihnen damit ebenfalls strafrechtlichen Schutz bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zukommen zu lassen."

Beschimpfungen und rüdes Verhalten sind in den Praxen zunehmend eine Belastung

„Gewalt und aggressives Verhalten in der Gesellschaft nehmen zu“, konstatierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender. Dies spürten auch die Vertragsärztinnen und -ärzte – und nicht nur im Notdienst. Beschimpfungen und rüdes Verhalten, sei es verbal oder körperlich, würden in den Praxen mehr und mehr zur Belastung.

„Diese Entwicklung wirkt sich inzwischen auch auf die Attraktivität des Berufes der Medinischen Fachangestellten negativ aus“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Dass der Ton und der Umgang miteinander in der Gesellschaft rauer und aggressiver würden, bekämen die MFA – ob am Telefon oder bei der Anmeldung – häufig als erste zu spüren.

„Die Praxen leisten für das Gemeinwohl einen essenziellen Beitrag. Deshalb müssen die geplanten gesetzlichen Regelungen unbedingt nachgeschärft und um die Praxen erweitert werden“, fordern die drei Vorstände.

Die Stellungnahme der KBV zu dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten finden Sie hier.

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