Beschluss der Vertreterversammlung

KBV für Verlängerung der ePA-Testphase

ao
Politik
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) setzt sich dafür ein, die Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) zu verlängern. Außerdem fordert sie, die Digitalisierung durch Anreize statt durch Sanktionen voranzutreiben.

Seit dem 15. Januar wird die ePA in den TI-Modellregionen Franken und Hamburg sowie in den KV-Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe erprobt. Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll die ePA frühestens im April bundesweit eingeführt werden.

Die Vertreterversammlung (VV) der KBV hat das BMG nun aufgefordert, die ePA-Testphase zu verlängern. Das geht aus einem Antrag hervor, den die KBV-Vertreterversammlung am vergangenen Freitag einstimmig angenommen hat.

Der bundesweite Roll-out der ePA und die damit einhergehende Nutzungsverpflichtung dürften erst dann gestartet werden, wenn die ePA umfassend getestet werden konnte und sämtliche Sicherheitsschwachstellen sowie im Modellbetrieb identifzierte technische Mängel und Einschränkungen in der Nutzbarkeit umfänglich behoben sind, heißt es im Antrag.

Die gesamte Testphase verlaufe „ernüchternd“

Von einer fehlerfreien Testung könne bisher jedoch keine Rede sein. Im Gegenteil: Die gesamte Testphase verlaufe in allen Pilotregionen „ernüchternd“. Nach fünf Wochen sei die Testung noch nicht einmal vollständig angelaufen; dies hätten die vier in den Pilotregionen beteiligten KVen einhellig bestätigten. Technische Schwierigkeiten verhinderten demnach einen echten Test auf Praxistauglichkeit und Nutzbarkeit im ärztlichen Alltag, zudem sei die Sicherheit der E-Akte bisher noch nicht gewährleistet.

Ferner könne die Resilienz des Systems durch entsprechende Massentests noch nicht bewertet werden. Keinesfalls dürfe durch einen überstürzten Start eines „unausgereiften Produkts“ Vertrauen bei Ärzten, Psychotherapeuten und Patienten verspielt werden.

Laut dem Antrag nehmen in Nordrhein-Westfalen 122 Pilotpraxen mit 24 unterschiedlichen Praxisverwaltungssystemen an der Pilotphase teil. Drei Hersteller konnten den Piloteinrichtungen noch kein Modul für die „ePA für alle“ zur Verfügung stellen.

Zugriffe auf Aktensysteme: nicht möglich

Aktuell gebe es vier besonders auffällige Fehlercluster, die eine regelhafte Testung in einem Drittel der Pilotpraxen in NRW verhindern. So seien Zugriffe auf die Aktensysteme nicht möglich, Daten würden gar nicht oder nicht vollständig in die elektronische Medikationsliste übertragen und der PDF/A-Upload funktioniere nicht zuverlässig. Außerdem gebe es lokal bedingte Systemfehler in den Primärsystemen oder der Infrastruktur in der Praxis.

Befragung: In den meisten Praxen hakt ePA-Nutzung

Eine Befragung der Pilotpraxen in Nordrhein-Westfalen hat ergeben, dass zwei Drittel der Praxen die ePA zurzeit als teilweise oder gar nicht nutzbar bewerten. Die wichtigsten Erkenntnisse der Befragung, die vom 26. Februar bis zum 4. März stattfand:

  • 31 von 75 Praxen können das Modul nicht problemlos testen.

  • Nur 19 von 67 Praxen können einen Widerspruch im PVS einfach dokumentieren.

  • Lediglich 25 von 70 Praxen bewerten die Upload-Geschwindigkeit in die ePA als ausreichend schnell.

  • Nur 22 von 67 Praxen können während ePA-Transaktionen parallel im System weiterarbeiten.

  • Nur 24 von 69 Praxen werden von ihrem PVS ausreichend beim Ausfüllen der Metadaten unterstützt.

  • Die Abschlussfrage, ob die Praxen nach ihrem aktuellen Erfahrungsstand einen bundesweiten Roll-out als sinnvoll erachten, beantworteten nur 24 von 71 Praxen positiv.

Die Vertreterversammlung der KBV stimmte am Freitag auch einem weiteren Antrag einstimmig zu. Darin fordert die VV die neue Bundesregierung auf, den weiteren Digitalisierungsprozess in der ambulanten Versorgung durch gezielte Anreize statt durch Sanktionen voranzutreiben. Honorarkürzungen und Kürzungen der TI-Pauschale müssten gestrichen und stattdessen Early Adopters, also frühzeitige Anwender, gezielt gefördert werden.

Early Adopters fördern, Sanktionen streichen

Die Bundesregierung müsse zeitnah ein Praxis-Zukunfts-Gesetz erlassen, das – parallel zum Krankenhauszukunftsgesetz – insbesondere den Wechsel zu innovativen PVS und moderner Praxis-IT fördert.

Auch die Bereitstellung offener, standardisierter Schnittstellen in PVS müsse gesetzlich abgesichert und klare Mitwirkungspflichten der Hersteller für einen reibungslosen PVS-Wechsel verbindlich verankert werden. Die KBV fordert zudem, dass die Gematik stärkere Rechte erhält, um die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) sicherzustellen und verbindliche Auflagen für Anbieter von Betriebsleistungen zu setzen.

Zudem müsse die Möglichkeit der Digitalberatung durch die KVen auf eine gesicherte gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Vertreterversammlung beauftragte den KBV-Vorstand damit, einer künftigen Bundesregierung zu diesen Maßnahmen konkrete Vorschläge zu unterbreiten und diese voranzutreiben.

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