Zur Vorbereitung auf die elektronische Patientenakte ab 2025

KBV stellt Arztpraxen umfangreiches Material zur Verfügung

pr
Politik
Zur Vorbereitung auf die elektronische Patientenakte ab 2025 stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zahlreiche Informationsangebote bereit. Erste Materialien sind jetzt online verfügbar.

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, bietet die Broschüre „PraxisInfoSpezial“ Ärzten und Arztpraxen Basiswissen rund um die elektronische Patientenakte (ePA). Hier geht es um Inhalte der ePA, um Zugriffsrechte und Pflichten. Darin wird unter anderem erläutert, welche medizinischen Daten Praxen künftig einpflegen müssen, wie der Zugriff auf die ePA erfolgt und welche Informations- und Dokumentationspflichten Ärzte und Psychotherapeuten haben. Auch Fragen, ob eine Einsichtnahme bei jedem Patienten-Kontakt routinemäßig notwendig ist oder welche Widerspruchsmöglichkeiten Versicherte haben, werden beantwortet.

Die KBV bietet ergänzend dazu ein Schaubild, das wesentliche Informationen zur Nutzung der ePA in der Praxis auf einer Seite zusammenfasst. Außerdem wird ein Video angeboten, das zeigt, wie die elektronische Patientenakte die Anamnese, Diagnostik und Behandlung unterstützen kann. Anhand eines fiktiven Falls wird die Nutzung der ePA erläutert.

Ab der kommenden Woche werde eine Serie zu ePA gestartet, kündigt die KBV weiter an. Alle zwei Wochen werde ein Aspekt näher erläutert. Für November hat die KBV ein Serviceheft in der Reihe PraxisWissen angekündigt, das alle Informationen bündelt. Eine umfassende Sammlung von Fragen und Antworten auf der Internetseite der KBV werde fortlaufend ergänzt. In kurzen Video-Clips sollen Anwendungen wie die Medikationsliste oder die Informations- und Dokumentationspflichten erläutert werden, wie die KBV weiter mitteilt. Außerdem werde es eine Online-Fortbildung geben.

„Die elektronische Patientenakte bietet durchaus Chancen für die Patientenversorgung“, erklärte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Entscheidend aber sei, dass sie in den Praxen ohne großen Aufwand genutzt werden könne. Steiner: „Das A und O ist das Praxisverwaltungssystem.“ Es müsse eine schnelle, alltagstaugliche und unkomplizierte Arbeit mit der ePA ermöglichen, so Steiner. Nur wenn das der Fall sei, könne das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den flächendeckenden Rollout starten.

Die Materialien der KBV

Die Info-Broschüre PraxisInfoSpezial mit Basiswissen rund um die ePA: www.kbv.de/media/sp/PraxisInfoSpezial_ePA.pdf

Das Schaubild zur ePA: www.kbv.de/media/sp/ePA_Infoblatt_Auf-einen-Blick.pdf

Das Video zur ePA: www.kbv.de/html/epa.php

Noch hat kein Hersteller sein neues ePA-Modul vorgestellt, wie die KBV unterstreicht. Nach den Plänen des BMG müsse die Industrie die Praxen bis zum 15. Januar 2025 ausstatten. Dann beginne zunächst eine vierwöchige Pilotphase in den Modellregionen Franken und Hamburg. Verlaufen die Tests reibungslos, solle der bundesweite Rollout erfolgen. Als Starttermin strebe das Ministerium den 15. Februar an.

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