Telematikinfrastruktur

"Keine Strafzahlung bei Bestellung bis zum 31. März!"

nb/pm
Ärzte und Zahnärzte, die fristgerecht bis zum 31. März die notwendige Technik für die TI-Anbindung bestellen, dürfen nicht bestraft werden, fordern Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

Bei einer "durch die Industrie verschuldeten Verzögerung der Anbindung an die Telematikinfrastruktur" fordert die KBV für betroffene Praxisinhaber Sanktionsfreiheit. Niedergelassene, die fristgerecht bis zum 31. März die Technik bestellen, dürften nicht bestraft werden, verlangt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.

Die KBV ist nach Auskunft Kriedels bereits mit dem Bundesgesundheitsministerium im Gespräch. "Wir brauchen eine Lösung für den Fall, dass Firmen die bestellten Komponenten nicht bis zum 30. Juni in allen Praxen installieren können.“

Entscheidend sei jedoch, dass Ärzte und Psychotherapeuten bis Ende des Monats bestellen. "Wer nicht fristgerecht bestellt, wird sich auch nicht auf eine verspätete Lieferung berufen können", betont Kriedel. Er riet den Praxen dazu, sich von den Firmen gegebenenfalls bestätigen zu lassen, dass es zu einem Verzug bei der Lieferung oder bei der Installation kommen könne, und die Kassenärztliche Vereinigung darüber zu informieren.

"Es bleiben leider viele offene Fragen“

Statement Dr. Karl-Georg Pochhammer

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Auch KBV-VV lehnt Strafzahlung ab

Auch die Vertreterversammlung der KBV hatte am vergangenen Freitag eine Strafzahlung für Installationsverzögerungen durch die Industrie "kategorisch abgelehnt". Dieser Vorgang könne "durch die Niedergelassenen weder verschuldet noch beeinflusst werden", heißt es in dem verabschiedeten Beschluss .

Der Gesetzgeber wird darin aufgefordert, die Strafandrohung der Honorarkürzung um ein Prozent gegen jene aufzuheben, die eine fristgerechte Bestellung der Telematikinfrastruktur bis zum 31. März nachweisen können.

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