KFO: BMG lässt Nutzen jetzt doch evaluieren
Geplant sind darüber hinaus Regelungen, die den Versicherten einen besseren Überblick über Selbstzahlerleistungen geben sollen. Das teilte das Ministerium auf eine Frage der grünen Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther mit.
Dr. Kirsten Kappert-Gonther hatte am 11. Mai gefragt:
Dr. Kirsten Kappert-Gonther hatte am 11. Mai gefragt:
Die Abgeordnete bescheinigte dem BMG eine "180-Grad-Wende". Das Amt scheine im Bereich der kieferorthopädischen Versorgungsforschung "endlich zur Vernunft zu kommen". Die angekündigte Vergabe sei "ein längst überfälliger Schritt, dem sich das BMG viel zu lange in den Weg stellte".
Hintergrund war die scharfe Kritik des Bundesrechnungshofs am BMG: Die Prüfer hatten gerügt, die GKV gebe jährlich 1,1 Milliarden Euro für kieferorthopädische Leistungen aus, ohne dass sie über Informationen zur Evidenz verfügt.
Das BMG hatte in einer ersten Reaktion auf die Kritik des Rechnungshofs behauptet, das System der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) "gewährleiste eine zuverlässige und an objektiven Kriterien ausgerichtete Entscheidung über die Leistungserbringung". Versorgungsstudien hatte das BMG als unpraktikabel abgetan, da damit "ethische Probleme" verbunden seien, weil insbesondere Kinder und Jugendliche betroffen wären. Außerdem seien derartige Untersuchungen "organisatorisch und methodisch problematisch".
In seiner Antwort vom 22. Mai rückt der parlamentarische BMG-Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart nun von dieser Argumentation ab: Zuständig für die Bewertung des Nutzens von Behandlungsmethoden sei der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als wichtigstem Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung. Der G-BA habe demnach auch Inhalt und Umfang der kieferorthopädischen Behandlung zu konkretisieren und regelmäßig zu überprüfen.
"Allerdings", heißt es in Gebharts Schreiben weiter, "ist nach Auffassung der Bundesregierung im Bereich der Kieferorthopädie mehr Transparenz über den Leistungsumfang der GKV als auch über die von den Zahnärztinnen und Zahnärzten angebotenen Selbstzahlerleistungen erforderlich."