KZBV: „Ein starkes Signal des Bundesrates zur Eindämmung von iMVZ“
Der Bundesrat hat heute mit deutlicher Mehrheit den von den Ländern Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie Hamburg eingebrachten Entschließungsantrag „Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes“ beschlossen. „Das klare Votum des Bundesrates ist ein starkes Signal an den Bundesgesetzgeber, die Versorgung endlich wirksam vor den Gefahren durch iMVZ zu schützen. Dafür kämpft die KZBV schon seit vielen Jahren. Deshalb begrüßen wir die Entschließung der Länderkammer außerordentlich. Insbesondere die räumliche Beschränkung der Gründungsbefugnis, die MVZ-Schilderpflicht und die Einführung eines MVZ-Registers sind wichtige Elemente, um der Vergewerblichung der Versorgung Einhalt zu gebieten“, so Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Aus Sicht der KZBV sollte darüber hinaus für den Bereich der zahnärztlichen Versorgung noch ein zentraler Baustein ergänzt werden, um den Gefahren von iMVZ für die Patientenversorgung speziell in diesem Versorgungsbereich tatsächlich wirksam zu begegnen: „Ganz entscheidend ist, dass neben der räumlichen zwingend auch eine fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung gesetzlich verankert wird“, führt Hendges weiter aus. „Hierzu sollte der bereits 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz für den zahnärztlichen Bereich beschrittene Sonderweg konsequent weiterverfolgt werden. Zahnärztliche MVZ sollten nur von Krankenhäusern mit einer zahnmedizinischen Fachabteilung beziehungsweise einem zahnmedizinischen Versorgungsauftrag gegründet werden dürfen.“
Der Ball liege nun im Spielfeld von Minister Lauterbach und seinem Haus: „Es ist höchste Zeit, dass der Bundesgesundheitsminister nun endlich seinen eigenen klaren Worten auch Taten folgen lässt. Im Sinne des Patientenwohls ist eine wirksame Regulierung des Investorentreibens überfällig, das unterstreicht der breit und parteienübergreifend getragene Beschluss der Länder sehr deutlich. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der die Forderungen des Bundesrates ergänzt und eine fachliche Gründungsbeschränkung für zahnärztliche MVZ aufgreift, sollte jetzt so schnell wie möglich vorgelegt werden – am besten noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Versorgungsgesetz I“, appelliert Hendges.
BZÄK: „Klares Bekenntnis zu den Vorzügen freiberuflicher Berufsausübung“
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt ebenfalls den Regulierungsvorschlag für iMVZ. Die Forderungen des Bundesrates seien auch ein klares Bekenntnis zu den Vorzügen freiberuflicher Berufsausübung gegenüber gewerblichen, rein renditeorientierten Strukturen in der Gesundheitsversorgung.
„Wir sind sehr erleichtert, dass die Länder die Dramatik der ungebremsten Ausbreitung der investorgesteuerten Bohrfabriken erkannt haben und endlich den in diesen Strukturen unter starkem Umsatzdruck arbeitenden jungen Zahnmedizinerinnen und Zahnmedizinern zur Seite springen“, sagt Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK. „Wir halten darüber hinaus auch die Einführung eines fachlichen Bezuges des gründungsberechtigten Krankenhauses als auch Änderungen im Zahnheilkundegesetz zur Verhinderung der Übernahme der Zahnmedizin durch rein renditeorientierte Investoren für dringend erforderlich.“
Konstantin von Laffert, Vizepräsident der BZÄK ergänzt: „Die Investorenpraxen tragen weder etwas Relevantes zur Versorgung in unterversorgten Gebieten noch zur Behandlung vulnerabler Gruppen bei, sondern sind in ihrem Streben nach maximaler Rendite gefangen. Nach dem Ausverkauf großer Teile unserer Industrie, wie der Stahl-, Computer- und Pharmabranche nach China beziehungsweise Indien, darf es nicht sein, dass wir auch die Freien Berufe meistbietend an Investoren aus den USA, arabischen Staaten und Schweden verkaufen, ohne die verlässliche und indikationsgerechte zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung im Auge zu haben.“