Thüringen

Landtag entscheidet über Land(zahn)arztquote

pr
Politik
Die medizinische Versorgung im ländlichen Raum Thüringens soll weiter verbessert werden – mit einer Landarztquote bei der Studienplatzvergabe, die auch für angehende Zahnärztinnen und Zahnärzte gelten soll.

In der Sitzung des Thüringer Landtags soll in Kürze das sogenannte „Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz“ abschließend behandelt werden. Das Gesetz sieht vor, dass eine Vorabquote zur Vergabe von Medizinstudienplätzen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena eingerichtet wird, meldet die Fraktion der Linken dazu. Als Voraussetzung sollen sich die Studierenden für mindestens zehn Jahre verpflichten, eine haus- beziehungsweise zahnärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen auszuüben.

„Mit dem Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz fügen wir der medizinischen Versorgung in den ländlichen Regionen ein weiteres wichtiges Instrument hinzu, um den Bedarf an Hausärzten und Zahnärzten langfristig abzusichern“, erklärt der gesundheits- und pflegepolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, Ralf Plötner. Neben der Niederlassungsförderung und der Gründung von Stiftungspraxen soll damit die Förderlandschaft für angehende Haus- und Zahnmediziner weiter ausgebaut werden, denn in den kommenden Jahren werde es zu einer hohen Anzahl von Renteneintritten kommen.

Nach Angaben der Fraktion sehen die neuen Reglungen vor, dass im Vorfeld Studierende durch ein Auswahlverfahren ausgewählt werden sollen. In dessen Punktesystem würden dabei unter anderem freiwilliges Engagement und vorherige Berufstätigkeit als positive Auswahlkriterien einfließen, heißt es. Die Abiturnote werde nicht gewichtet, da jeder unabhängig von der Abschlussnote eine gleichwertige Zugangschance bekommen solle. Die Wirkung des Gesetztes soll erstmalig zum 31. Dezember 2026 evaluiert werden. Anschließend sind Überprüfungen alle drei Jahre geplant, um flexibel auf neue demographische Entwicklungen reagieren zu können, meldet die Fraktion. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll durch Elternzeiten ermöglicht werden, die nicht in die Vertragslaufzeit von zehn Jahren eingerechnet werden.

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