NRW beschließt Landarztquote für Studienanfänger
Gestern hatte der Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP sowie der AfD ein entsprechendes Gesetz beschlossen.
Ab dem Wintersemester 2019/20 sollen sich demnach Medizinstudenten zu Studienbeginn verpflichten können, nach dem Abschluss für bis zu zehn Jahre als Hausarzt in einer unterversorgten Region des Landes zu arbeiten. Im Gegenzug gibt es ein Entgegenkommen bei der Studienplatzvergabe.
Der NC als akademische Zulassungshürde wird demnach abgesenkt, die Bedeutung der Abiturnote im Auswahlverfahren damit relativiert. Künftig sollen Berufsausbildung und -erfahrungen in verwandten Bereichen und nicht zuletzt Eignungstests eine wichtige Rolle spielen. Die Auswahl der Landarzt-Studierenden wird das Landeszentrum Gesundheit übernehmen. Das Land kann zwischen acht und zehn Prozent der Studienplätze für Landärzte reservieren, heißt es in verschiedenen Medienberichten.
Regelung gilt auch für Bewerber aus anderen Bundesländern
Im Juni hatte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) eingeräumt, dass die Quote "uns frühestens in zehn Jahren neue Landärzte bringen" wird. Bewerben dürften sich auch Interessenten, die außerhalb Nordrhein-Westfalens leben. "Wir werden kein Landeskinderrecht machen" , sicherte der Minister zu. Arbeiten müssten sie dann aber schon in dem Bundesland, dem sie ihren Studienplatz verdanken.