Verbraucherzentrale Bundesverband bilanziert

Patienten müssen beim Arzt für Kassenleistungen zahlen

pr
Politik
Patienten müssen beim Arztbesuch offenbar nicht selten für Behandlungen privat bezahlen, die eigentlich von den Krankenkassen übernommen werden. Das ergab eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.

Verbraucherinnen und Verbraucher berichten immer wieder, dass ihnen in Arztpraxen Kassenleistungen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) verkauft werden. Das berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Verweis auf eine eigene Befragung. Der Verband hatte deshalb einen Verbraucheraufruf auf seiner Webseite durchgeführt. Eine Zwischenauswertung zeigte demnach, dass eine Umwandlung von Kassenleistungen in IGeL stattfindet.

Patienten sollten für von der GKV gdeckte Leistungen bezahlen

Verbraucher würden unter anderem berichten, dass sie für eine Ultraschalluntersuchung der Brust selbst zahlen mussten, obwohl ein begründeter Verdacht auf eine bösartige Veränderung oder eine Überweisung vorlag, führt der Verband weiter an. Es gebe auch Berichte, dass notwendige Kontrolluntersuchungen bei Augenärzten sowie Tests zur Feststellung der Sehstärke als Selbstzahlerleistungen abgerechnet worden seien.

In knapp einem Fünftel der eingegangenen Meldungen (19 Prozent) hätten die Betroffenen angegeben, nicht über die privat zu tragenden Kosten im Vorfeld der Behandlung informiert worden zu sein, in zwei Drittel der Fälle berichtet, dass sie trotz der Kosten die medizinische Leistung in Anspruch genommen hätten.

Die meisten Fälle kamen aus der Dermatologie

Im Fachgebiet der Dermatologie hätten die Betroffenen größtenteils (70 von 77 Meldungen) Rückmeldung zur Untersuchung der Hautkrebsfrüherkennung gegeben, die ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre von der Krankenkasse übernommen werde: So sollten sie entweder die Kosten des Hautkrebsscreenings selbst tragen oder Zuzahlungen leisten, zum Beispiel für die Nutzung eines Auflichtmikroskops. Es gebe zudem das Problem, dass in ihrem näheren Wohnumfeld keine Ärztinnen oder Ärzte die Hautkrebsuntersuchung als Kassenleistung anboten. Damit Ärzte die Untersuchung als Kassenleistung abrechnen können, müssten sie dem Bericht zufolge einmalig an einer zertifizierten Fortbildung teilnehmen.

„Eine Praxis ist keine Verkaufsfläche“, betont Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv. „Es überrasche nicht, dass Patienten zusätzliche Kosten in Kauf nehmen." Ihre Verhandlungsposition werde dadurch geschwächt, dass Termine bei anderen Ärzten meist nur mit erheblichen Wartezeiten oder teils gar nicht zu bekommen seien. Das erhöhe die Zahlungsbereitschaft.

„Populistische Nischenthemen!“

Der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte (Virchowbund), Dr. Dirk Heinrich, kommentierte: „Weniger als 300 Meldungen bei rund einer Milliarde Patienten-Arzt-Kontakten im Jahr zeigt eindeutig die Dimension der Sachlage. Nicht Selbstzahlerleistungen sind das Problem unserer Zeit, sondern die Aufrechterhaltung der ambulanten Strukturen in Deutschland. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen ihren Haus- und Facharzt um die Ecke mit möglichst wenig Wartezeit. Diese Strukturen stehen im Moment auf der Kippe: durch die anhaltende Budgetierung, eine Unterfinanzierung in den Praxen und einen stetig wachsenden Fachkräftemangel. Stattdessen befassen sich die mit öffentlichen Geldern alimentierten Verbraucherzentralen mit populistischen Nischenthemen.“ 

  • Aufzählung

  • Aufzählung

Die Verbraucherzentrale Bundesverband schaltete den Aufruf am 29. Februar 2024 auf der Webseite der Verbraucherzentralen. Ausgewertet wurden 297 bis zum 16. September 2024 eingegangene Meldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Rückschlüsse auf die Häufigkeit der Problemschilderungen in der Gesamtbevölkerung seien aus den Daten nicht ableitbar, betont der Verband.

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