Plastic? Oh no, my dear!
Mitglieder hätten sich aus Sorge an die BDA gewandt, keine Plastikbecher mehr an Patientinnen und Patienten ausgeben zu dürfen, schreibt die Berufsvertretung in einer Mitteilung – und stellt klar: Das am 1. Oktober 2023 in Kraft getretene Verbot von Einwegplastikartikeln („Single use plastics ban“) beziehe sich „ausschließlich auf den Verkauf von Tellern, Schüsseln, Tabletts, Behältern, Besteck und Luftballonstäben an die Öffentlichkeit.“ Es gelte nicht für Einweg-Mundspülbecher, auch dann nicht, wenn diese „wie in einigen Fällen aus Styropor hergestellt werden“.
Sobald Zahnarztpraxen jedoch im Wartezimmer einen Wasserspender für den Patientengebrauch aufgestellt haben, der Styroporbecher verwendet, sind diese nach der aktuellen Einschätzung der BDA vom Verbot betroffen, „obwohl die Becher nicht verkauft werden.“
Zur endgültigen Klärung hat die BDA nun das zuständige Umweltministerium angeschrieben, heißt es abschließend. Sobald eine Antwort vorliege, würden die Mitglieder darüber informiert.