Praxis-Website: So schützen Sie sich vor Abmahnungen!
Wie Zahnärzte ihre Internet- und Facebook-Seiten datenschutzkonform einrichten können, haben Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in ihrem Datenschutzleitfaden zusammengefasst.
Wichtig: Pflicht ist eine Datenschutzerklärung auf der Praxis-Website, die die von der Praxis getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Nutzerdaten beschreibt.
der Name und die Kontaktdaten der Praxis
der Name und die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
die Art der verarbeiteten Daten
die Zwecke der Datenverarbeitung
die Art der Personen, deren Daten verarbeitet werden (Patienten, Beschäftigte oder Lieferanten)
mögliche Empfänger, an die die Daten übermittelt werden (zum Beispiel Krankenkassen und Verrechnungsstellen)