Datenschutzgrundverordnung

Praxis-Website: So schützen Sie sich vor Abmahnungen!

sg
Praxis
In Bremen erhielten die ersten Mediziner Post von Abmahnanwälten - sie monieren, dass die Praxis-Website der Ärzte nicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht. So schützen Sie sich vor Abmahnungen!

Wie Zahnärzte ihre Internet- und Facebook-Seiten datenschutzkonform einrichten können, haben Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in ihrem Datenschutzleitfaden zusammengefasst. 

Wichtig: Pflicht ist eine Datenschutzerklärung auf der Praxis-Website, die die von der Praxis getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Nutzerdaten beschreibt.

  • der Name und die Kontaktdaten der Praxis

  • der Name und die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • die Art der verarbeiteten Daten

  • die Zwecke der Datenverarbeitung

  • die Art der Personen, deren Daten verarbeitet werden (Patienten, Beschäftigte oder Lieferanten)

  • mögliche Empfänger, an die die Daten übermittelt werden (zum Beispiel Krankenkassen und Verrechnungsstellen)

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