„Schwangere Ärztinnen gehören auch in den OP – nicht auf die Ersatzbank!“
In der Frauenheilkunde und Geburtshilfe, wo Frauen 80 Prozent der neuen Facharztprüfungen ausmachen, sollte es selbstverständlich sein, dass eine Schwangerschaft nicht den Stillstand der Weiterbildung oder der operativen Tätigkeit bedeutet, schreibt der Berufsverband der Frauenärzte (BVF). „Doch viele junge Ärztinnen sehen sich in dieser sensiblen Phase mit ungerechtfertigten Verboten konfrontiert. Ein pauschales Beschäftigungsverbot, das oft ohne echte Begründung ausgesprochen wird, bremst nicht nur die berufliche Entwicklung, sondern schwächt auch Institutionen, die auf jede Fachkraft angewiesen sind.“
„Alles, was kann und darf“
Darum hat die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie mit 14 operativen Fachgesellschaften (darunter auch die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie) eine 50-seitige Broschüre herausgegeben, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern konkrete Hilfestellung bietet. Das Konsensuspapier enthält nicht nur Sicherheitsinformationen zu Infektionsrisiken, Strahlenschutz und Narkosegasen, sondern auch Positivlisten verschiedener Fachgesellschaften. Ganz nach dem Motto „alles, was kann und darf“ zeigten diese Listen, welche Eingriffe Schwangere sicher durchführen können. „Mit gezielten Schutzmaßnahmen wird der Mutterschutz zukunftsfähig gestaltet – ohne Einbußen für Gesundheit oder Karrierechancen“, so der BVF weiter.
Es sei an der Zeit, „den Mutterschutz nicht als Hindernis, sondern als Möglichkeit zu begreifen“. Schwangere Ärztinnen gehörten „auch in den OP – nicht auf die Ersatzbank“.
Die fächerübergreifende Broschüre „Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit“ kann hier als PDF heruntergeladen werden.