Urteile

Shisha-Rauchen ohne Tabak in Kneipen erlaubt

ck/dpa
Nachrichten
Das Rauchen von Wasserpfeifen ohne Tabak bleibt in NRW vorerst erlaubt: Das Shisha-Rauchen mit Dampfsteinen oder getrockneten Früchten in Gaststätten fällt nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz.

Da beim tabakfreien Rauchen der Shisha-Pfeifen keine gesundheitsgefährdenden Verdampfungsprodukte entstünden, sei es in dieser Form in Cafés und Kneipen gestattet, argumentierte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster per Eilbeschluss. 

Die Betreiberin eines Cafés in Marl hatte geklagt, weil die Stadt ein Bußgeld für das tabakfreie Rauchen der Shisha-Pfeifen in ihrem Lokal verlangen wollte. Nach Ansicht des OVG ist eine Ausweitung des Rauchverbots in Gaststätten auf das Shisha-Rauchen mit Früchten und sogenannten Shiazo-Steinen nicht gerechtfertigt. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

OVG MünsterAz.: 4 B 608/13

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